Behördliche Brandverhütungsschauen:
Bürgermeister Klaus Blome schreibt Offenen Brief an Hoteliers in Bad Pyrmont

Montag 14. August 2017 - Bad Pyrmont (wbn). Das Thema Brandverhütungsschauen beschäftigt die Betreiber von Hotels, Pensionen und Ferienappartements sowie sonstigen Beherbergungsbetrieben in Bad Pyrmont.

Bei ihnen liegen die Nerven blank. Sie befürchten, dass nach den behördlichen Kontrollen zahlreiche Häuser geschlossen werden müssten, die den hohen Brandschutz-Anforderungen nicht genügen. Jetzt reagiert Bürgermeister Klaus Blome mit einem Offenen Brief und versucht, den Erregungsgrad der Betroffenen ersteinmal wieder auf Normalniveau herunterzubekommen.

 

 

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Nachfolgend das Schreiben des Bürgermeisters im Wortlaut:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Zeit gab es mehrere Äußerungen zu der Thematik des Brandschutzes in Beherbergungsbetrieben. Es wurde verschiedentlich Stellung dazu bezogen. Anregungen und Wünsche wurden geäußert.

Auslöser war nach erfolgtem Start der sog. Brandverhütungsschauen ein Anschreiben der BPT an Sie als Betreiber und/oder Eigentümer vom 11.07.2017. Darin hat die BPT auf Bitte der Verwaltung Hinweise und Informationen zu den Brandverhütungsschauen zwecks Vorbereitung darauf gegeben.

Anschließend wurde die Befürchtung geäußert, dass eine Anzahl der Häuser aufgrund der zu erwartenden Brandschutzauflagen geschlossen werden müsse, weil diese Auflagen schlichtweg nicht finanzierbar sein würden.

Ich kann an Sie nur appellieren, der Brandverhütungsschau zunächst unter Beachtung des Nachfolgenden entgegenzusehen.

Die Brandverhütungsschauen werden bei Einrichtungen mit mehr als 12 Betten durchgeführt. Sie erfolgen durch den Landkreis Hameln-Pyrmont als zuständige Brandschutzbehörde auf der Grundlage des Nds. Brandschutzgesetzes. Sie sind gesetzlich in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Aber selbstverständlich sind auch die Betreiber kleinerer Betriebe gehalten, alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen auf dem notwendigen Stand zu halten und ggf. der Sicherheit von Menschen und Sachwerten dienende Anpassungen vorzunehmen.

Sollten Mängel festgestellt werden, so wird der Landkreis Hameln-Pyrmont zunächst mit Ihnen als Betreiber und/oder Eigentümer versuchen, die Maßnahmen zu deren Beseitigung einvernehmlich abzustimmen. Entsprechendes gilt natürlich auch für den dazu erforderlichen Zeitrahmen. Das bedeutet, dass im Normalfall auch bei Mängeln nicht sofort alles auf einmal umgesetzt werden muss. Vielmehr trifft das nur für solche Arbeiten zu, die zur Beseitigung einer konkreten Gefahr erforderlich sind.

Es geht mithin nicht um Maximalforderungen beim Brandschutz.

Die Begehungen erfolgen unter Zuhilfenahme eines fachkundigen Ingenieurbüros durch den Landkreis Hameln-Pyrmont in Begleitung der städt. Bauaufsicht. Die Begleitung seitens der städt. Bauaufsicht hat ihren Grund darin, dass in letzter Konsequenz die Stadt Bad Pyrmont als Untere Bauaufsichtsbehörde gehalten ist, für die Umsetzung eventueller Brandschutzauflagen des Landkreises Hameln-Pyrmont Sorge zu tragen, falls zwischen dem Landkreis und den Betroffenen keine einvernehmliche Lösung entwickelt werden kann.

Ratsam ist, dass zur Durchführung dieser Brandverhütungsschauen der Betrieb auch entsprechend aufgestellt ist. Sie alle kennen die erteilten Bau- und Konzessionierungsgenehmigungen für Ihren Betrieb. Schauen Sie sich bitte diese Unterlagen sehr genau an, um sich noch einmal mit den seinerzeit ggf. gemachten Auflagen vertraut zu machen.

Vorbereitend ist ferner wichtig, dass die Fluchtwege entsprechend gekennzeichnet und ausgeschildert sind. Die Flure und sonstigen Flucht- und Rettungswege müssen zugänglich sowie völlig frei von Hindernissen und Brandlasten sein. Rauch- und Brandschutztüren müssen ihrem Zweck entsprechend entweder geschlossen oder, wenn sie automatisch betrieben werden, über eine entsprechende Feststellanlage gesichert sein. Zudem ist eine dem jeweiligen Objekt angepasste und funktionierende Alarmierungseinrichtung erforderlich. Eine abschließende Beurteilung ist aber nur im Rahmen der jeweiligen Brandverhütungsschau möglich.

Selbstverständlich kann im Vorfeld der jeweiligen Brandverhütungsschauen eine Beratung durch die städt. Bauaufsicht erfolgen. Dieses Angebot sollten Sie annehmen, wenn Sie jetzt schon vermuten oder wissen, dass Ihr Betrieb nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Um diese Beratung allerdings in geordneten Bahnen verlaufen zu lassen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per Email an:

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Teilen Sie dort bitte Ihre Emailadresse oder telefonische Erreichbarkeit mit. Wir werden uns bemühen, innerhalb einer Woche nach Eingang Ihrer Email Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Es steht Ihnen aber auch frei, sachverständigen Rat und Hilfe von anderer Seite bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.

Zum Abschluss noch der Hinweis, dass die Brandverhütungsschauen nicht unvermittelt durchgeführt werden, sondern im Regelfall nach einer Ankündigung mit einer Vorlaufzeit von etwa 3 bis 4 Wochen und selbstverständlich vorheriger Terminabstimmung.

Der Verwaltung ist weder an einem Herunterspielen noch an einem Aufbauschen des Themas und der damit verbundenen Probleme und Fragestellungen gelegen. Der Verwaltung sind Ihre Sorgen auch bewusst. Deshalb hoffe ich, dass ich mit diesem offenem Brief etwas zu Ihrer Information und zur Versachlichung der Gesamtangelegenheit beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Blome
Bürgermeister“

 
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