Lipper Jugendamt hatte klare Einschätzung und Empfehlung nach Hameln gegeben

Landkreis Lippe stellt klar: „Nach unseren Kriterien hätte der Mann keine Pflegschaft erhalten“

Freitag 1. Februar 2019 - Detmold / Lügde / Hameln (wbn). Das Jugendamt des Landkreises Lippe hat dem Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont zu dem des Kindesmissbrauchs verdächtigen Dauercamper in Lügde sowohl einen „Hinweis“ als auch eine „Einschätzung“ und eine „Empfehlung“ gegeben.

Die Beamten in Lippe haben dabei die Zuständigkeit aufgrund des Wohnortes der Mutter des gefährdeten Mädchens eindeutig bei ihren Kollegen und Kolleginnen in Hameln gesehen. Und ausdrücklich wird seitens der Behörde in Detmold klargestellt: „Nach unseren Kriterien hätte der Mann keine Pflegschaft erhalten.“ Die Pressestelle des Landkreises Lippe hat auf Anfrage der Weserbergland-Nachrichten.de deutlich gemacht, dass nach der Feststellung einer „latenten Kindeswohlgefährdung“ ausdrücklich auch „Handlungsbedarf“ vorgesehen war, „damit die latente sich nicht zu einer akuten Kindeswohlgefährdung entwickelt“. Und die Detmolder Behörde fügt hinzu: „Der Hinweis, die Einschätzungen und Empfehlung des Jugendamts Kreis Lippe wurden an das für den Fall zuständige Jugendamt Hameln-Pyrmont weitergegeben, um dementsprechend weitere erforderliche Maßnahmen einzuleiten.“

Die Detmolder Stellungnahme im gesamten Wortlaut: „Nach unseren Kriterien hätte der Mann keine Pflegschaft erhalten. Wir haben den Hamelner Kollegen im November 2016 mitgeteilt, dass wir eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt haben, als wir rausgefahren sind. Die latente Kindeswohlgefährdung sieht also ausdrücklich auch Handlungsbedarf vor, damit die latente sich nicht zu einer akuten Kindeswohlgefährdung entwickelt.

Der Hinweis, die Einschätzungen und Empfehlung des Jugendamts Kreis Lippe wurden an das für den Fall zuständige Jugendamt Hameln-Pyrmont weitergegeben, um dementsprechend weitere erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

Zuständig ist das Jugendamt Hameln-Pyrmont, denn die Mutter des Kindes wohnt im Landkreis Hameln-Pyrmont, daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Jugendamts Hameln-Pyrmont.“

 
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