„Tag der Unfallfluchten“

Polizei klärt mehrere Unfallfluchten im Hamelner Stadtgebiet auf

Freitag, 23. Dezember 2016 – Hameln (wbn). Viel zu tun für die Hamelner Polizei: Gleich vier Unfallfluchten waren am gestrigen Donnerstag aufzuklären.

Ein Unfallflüchtiger war dabei besonders dreist: Als der Unfallverursacher mit seinem VW Polo auf einen Mercedes auffuhr, verlor er das Nummernschild und flüchtete trotzdem von der Unfallstelle. Nachdem die Polizei den Unfall auf dem Kastanienwall aufgenommen hatte, ermittelten die Beamten den Halter. Als die Polizei diesen zur Rede stellte, stritt der Unfallflüchtige alles ab und gab an sich an keinen Unfall erinnern zu können. Die Beamten stellten dennoch den Führerschein sicher und ordneten eine Blutprobe an, denn der Verdacht einer Rauchmittel- oder Medikamentenbeeinflussung lag nahe.

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln:

„Der gestrige Donnerstag war anscheinend der Tag der Unfallfluchten. Gleich mehrere Verkehrsunfallfluchten im Hamelner Stadtgebiet wurden der Polizei Hameln gemeldet und mussten bearbeitet werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle konnten die flüchtigen Verursacher ermittelt werden. Die Geschädigten erhielten so die reelle Chance, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der zuständigen Versicherung geltend zu machen.

Kurz nach 14.00 Uhr wurde in der Böcklerstraße ein geparkter VW Golf beschädigt. Der Schaden am Golf wurde auf fast 1000 Euro geschätzt. Trotzdem entfernte sich die Verursacherin, eine 77-jährige Frau aus Hameln, mit ihrem Pkw BMW unerlaubt von der Unfallstelle. Die Verursacherin konnte in den Abendstunden ermittelt werden.

Gegen 14.35 Uhr fuhr auf dem Kastanienwall in Höhe Rathausplatz ein VW Polo auf einen verkehrsbedingt wartenden A-Klasse-Daimler auf. Obwohl am Daimler ein Schaden von mindesten 2500 Euro entstanden ist, setzte der Verursacher trotz Aufforderung der Geschädigten (35) seine Fahrt fort. Allerdings ist bei Aufprall das Nummernschild des Verursacherfahrzeuges abgefallen, so dass es ein Leichtes war, das mögliche Verursacherfahrzeug ausfindig zu machen. Die Spur führte in einen Hess. Oldendorfer Ortsteil. Als die Beamten der Polizeistation Hess. Oldendorf die Halteranschrift überprüften, kam ihnen dort auf einer Verbindungsstraße ein beschädigter VW Polo entgegen, an dem das vordere Nummernschild fehlte. Der 47-jährige Fahrer gab bei der anschließenden Kontrolle an, dass er sich an keinen Unfall in Hameln erinnern könne bzw. einen solchen nicht bemerkt habe. Das Verhalten des Fahrers und körperliche Merkmale ergaben den Verdacht einer Rauchmittel- oder Medikamentenbeeinflussung. Daher wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Vortests ergaben keine Hinweise auf eine Alkoholbeeinflussung. Insbesondere aufgrund des hohen Fremdschadens wurde der Führerschein des Hess. Oldendorfers sichergestellt. Zunächst wurde ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet. Je nach Ausgang der Blutuntersuchung wird der Ermittlungsvorgang auf weitere Straftatbestände erweitert.

Kurz vor 15.00 Uhr wurde in der Erichstraße ein geparkter VW Golf beschädigt. Die Schadenshöhe wurde auf mindestens 500 Euro geschätzt. Als der Fahrzeughalter des Golf nach einem Einkauf zurückkehrte, musste er frische Beschädigungen an seinem Wagen feststellen. Sein Glück: er machte zuvor Handy-Fotos von den daneben abgestellten Fahrzeugen. Nach der Aufnahme des Sachverhalts und Begutachtung der Fotos, auf denen die Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge zu erkennen waren, fuhren die Beamten zur Halteranschrift eines Pkw Skoda, der als Verursacherfahrzeug in Frage kam. Die Polizeibeamten konnten an dem Skoda frische Spuren und Beschädigungen feststellen, die zum Ereignis in der Erichstraße passten. Gegen die 49-jährige Skoda-Fahrerin musste ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet werden.

Bereits gegen 12.00 Uhr an diesem Donnerstag drückte ein zurücksetzender Pkw VW Polo auf dem Münsterkirchhof ein Verkehrsschild um. Der 47-jährige Fahrer wurde von Passanten dabei beobachtet, wie er aussteigt und das Schild behelfsmäßig aufrichtete. Anschließend setzte er sich wieder in sein Fahrzeug und fuhr davon. Am Verkehrsschild, das ausgewechselt werden musste, entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro. Durch die anwesenden Zeugen konnte der Verursacher ermittelt und ausfindig gemacht werden.

In diesem Zusammenhang ein großes Dankeschön der Polizei an die vielen Zeugen, die durch ihre Beobachtungen und Aussagen zur Aufklärung von Straftaten und Ermittlung von Tätern beitragen.

Wie es anders und richtig laufen kann, zeigt ein Unfallereignis, das sich ebenfalls gestern zugetragen hatte: eine 62-jährige Autofahrerin stieß gegen 18.45 Uhr beim Ausparken mit ihrem Deawoo in der Süntelstraße gegen einen geparkten Pkw. Da am angestoßenen VW Lupo ein Schaden erkennbar war, wartete die Hamelnerin ca. 30 Minuten vor Ort in der Hoffnung, der geschädigte Fahrzeugbenutzer würde in dieser Zeit am Fahrzeug auftauchen. Als nach Ablauf der Wartezeit niemand erschien, hinterließ die Verursacherin eine Notiz mit Kontaktdaten und Erreichbarkeiten am Lupo. Auf direktem Wege fuhr die 62-Jährige anschließend zur nächsten Polizeidienststelle und zeigte in der Lohstraße den Vorfall an. Kurz darauf erschien aufgrund des Notizzettels die geschädigte Lupo-Besitzerin bei der Polizeiwache. Die Beamten konnten nun einen Personalienaustausch veranlassen und dadurch eine Schadensregulierung ermöglichen.

Wie verhalte ich mich richtig? Einige Hinweise in Kurzform:

-          Auf jeden Fall an der Unfallstelle stehen bleiben

-          Sich als Unfallbeteiligter zu erkennen geben

-          Personalien und Fahrzeugdaten mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen

Wenn der Unfallgegner nicht vor Ort sein sollte bzw. durch Sie nicht ermittelt werden konnte (Nachfrage in Geschäften oder bei Anwohnern) und angemessen lange gewartet haben, benachrichtigen Sie telefonisch die Polizei.

Sollten Sie Zeuge eines Unfalls sein, beobachten Sie bitte den Verlauf (bleibt der Verursacher an Unfallort) und machen Sie sich Notizen, die Sie im Bedarfsfall an die Polizei weitergeben könnten.

Nur ein Zettel am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen reicht nicht aus und ersetzt nicht die oben genannte Verhaltensmaßnahmen.

Sie können nicht selbst entscheiden, ob nach einem Aufprall Fremdschaden entstanden ist oder nicht. Die Schadensfeststellung sollte durch den Geschädigten (protokollieren lassen) oder objektive Dritte (z.B. Polizei) erfolgen.“

 
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