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Anders als in anderen Landkreisen:

Bisher kein Vogelgrippe-Fall – Aufstallungspflicht in Hameln-Pyrmont aufgehoben

Dienstag, 31. Januar 2017 – Hameln (wbn). Die Stallpflicht für Geflügel in Hameln-Pyrmont ist aufgehoben: Die bis zum 31. Januar 2017 befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Vogelgrippe vom 28. November wird nicht verlängert.

Der Landkreis Hameln gehört somit zu einem der wenigen Kreise in Niedersachsen, die die Stallpflicht aufheben. Erst gestern hat der Landkreis Nienburg die Aufstallungspflicht von Geflügel bis April verlängert (die Weserbergland-Nachrichten.de berichteten). Grund für die Aufhebung ist, dass im Landkreis kein Vogelgrippe-Fall festgestellt wurde und zusätzlich auch in den umliegenden Landkreisen seit mehr als vier Wochen der Vogelgrippe-Erreger in keinem Nutzgeflügel nachgewiesen werden konnte. Zusätzlich hat der Landkreis Hameln-Pyrmont keine große Nutzgeflügeldichte und es gibt keine wertvollen Brut- und Gastvögelgebiete.

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Dennoch muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass nach der letzten Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) weiterhin ein erhöhtes Vogelgrippe-Risiko besteht. Die Aufstallung minimiert zumindest das Risiko. Empfohlen wird die Aufstallung vom FLI in Gegenden mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Sammelplätzen oder an bestehenden H5N8-Fundorten. Da Hameln-Pyrmont keines dieser Gegenden beherbergt, wird die Stallpflicht nicht verlängert.

Die Gefahr besteht allerdings weiterhin und ist auch im Landkreis Hameln-Pyrmont noch nicht gebannt. Daher behält die Verordnung vom 18. November 2016 über Schutzmaßregeln und kleinen Geflügelhaltungen bis zum 20. Mai 2017 im Landkreis weiterhin ihre Gültigkeit. Diese Verordnung verpflichtet auch Geflügelhalter mit weniger als 1.000 Tieren und damit alle Geflügelhalter zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit.

 

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