Behörden sind sich einig:

Tempo 30 vor den Grundschulen in Aerzen und Groß Berkel – Beschilderung wird nach den Osterferien angebracht

Donnerstag, 20. April 2017 – Aerzen/ Groß Berkel (wbn). Nun ist es amtlich: Vor den Grundschulen in Aerzen und Groß Berkel wird die Geschwindigkeit nun auf Tempo 30 reduziert. In Groß Berkel sollen die Schilder bereits nach den Osterferien angebracht werden. Die Beschilderung in Aerzen soll dann folgen.

Damit macht der Landkreis Hameln-Pyrmont erstmals seit der Einführung im Dezember 2016 Gebrauch von der neuen Regelung der Straßenverkehrs-Ordnung. Laut der Neuerung in der Straßenverkehrs-Ordnung kann der Gesetzgeber im unmittelbaren Nahbereich von Schulen auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 anordnen. In Groß Berkel betrifft dies eine Strecke von rund 150 Metern auf der Ohrschen Straße. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dann in den Nutzungszeiten der Schule. Heißt: Von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr.

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Die Anordnung erfolgte in Abstimmung aller beteiligten Behörden. Zuletzt hatte im vergangenen Monat mit Vertretern der Straßenbaubehörde, der Polizei, des Straßenverkehrsamtes und des Fleckens Aerzen ein Ortstermin zur tatsächlichen Situation stattgefunden.

Heidi Pomowski, zuständige Dezernatsleiterin des Landkreises, begrüßt diese neue Regelung zur Sensibilisierung der Autofahrer und erklärt, „dass in Groß Berkel der vom Gesetzgeber eingeräumte Spielraum ausgenutzt werden konnte. Zum übrigen Abschnitt der Dorfstraße gibt es derzeit allerdings keine Möglichkeit, das Tempo zu begrenzen.“ Es gibt allerdings eine Zusage der Straßenbaubehörde, Zählplatten aufzulegen, die das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau ermitteln können. Aus Sicht von Andreas Wittrock, Aerzens Erstem Gemeinderat, „sind das Schritte in die richtige Richtung. Wir schauen mal, welche Schlussfolgerungen dann nach der Zählplattenauswertung aus den objektiven Zahlen gezogen werden müssen“.

„Kreisweit wird derzeit geprüft, ob aufgrund der Gesetzesänderung entsprechende Regelungen auch an anderen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen in Betracht kommen“, ergänzt Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Hameln.

 
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