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Richter folgt dem Antrag der Verteidigung, Staatsanwältin kann sich nicht durchsetzen

Vierzehn Jahre Haft für den Täter, der seine Ex an einer Anhängerkupplung in Hameln zu Tode schleifen wollte

Mittwoch 31. Mai 2017 - Hannover / Hameln / Eimbeckhausen (wbn). Eine blutige Gewalttat, die noch heute fassungslos macht. Das Opfer, eine 28 Jahre alte Mutter, wurde von dem Ex an einer Anhängerkupplung qualvoll nachts über die belebte Kaiserstraße in Hameln geschleift, auf dem Rücksitz des Tatfahrzeuges das dreijährige Kind.

Es ging um Unterhaltszahlungen, die der leibliche Vater nicht leisten wollte. Die Bluttat im kurdischen Milieu mitten im Weserbergland hat bundesweit, ja weltweit Entsetzen ausgelöst. Heute ist vor dem Landgericht in Hannover das Urteil gesprochen worden gegen den 39-Jährigen aus Eimbeckhausen: 14 Jahre Haft. Die Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich hatte hingegen eine lebenslange Haftstrafe für diese unerträglich grausame Tat gefordert. Argumente für eine Strafmilderung hat sie nicht erkennen können.

 

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Richter Wolfgang Rosenbusch hingegen entsprach einem Antrag der Verteidigung, die darauf hinwies, dass der Täter gestanden und für seine Tat „die Verantwortung übernommen“ habe.

Das Opfer bekommt zudem von ihm ein „Schmerzensgeld“ in Höhe von 137.000 Euro. Das Auto, an dem sie festgebunden war, erhält die Frau ebenfalls zugesprochen.

 

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