Cleveres Angebot des Landkreises Hameln-Pyrmont

Der erste Schritt zu den eigenen vier Wänden: Suchmaschine für Baugebiete

Mittwoch 25. Juli 2018 - Hameln (wbn). Clevere Idee, die „Suchmaschine“ für Baugebiete.

Mit der Planauskunft können Bauwillige auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont direkt im GeoPortal nachsehen, ob das Grundstück in einer der kreisangehörigen Gemeinden im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und dort der Wunsch vom Bauen in Erfüllung gehen kann.

 

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Wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt oder eine sonstige städtebauliche Satzung erlassen hat, richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach den hier getroffenen Festsetzungen. Zu den baurechtlichen Festsetzungen können auch Vorschriften über die Gestaltung, also örtliche Bauvorschriften, beachtlich sein.

Sofern das Grundstück außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung liegt, richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den Regelungen der §§ 34 BauGB (sog. Innenbereich) oder 35 BauGB (sog. Außenbereich).

Ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer städtebaulichen Satzung liegt, ist auf der Homepage des Landkreises in der Planauskunft zu erfahren.

Die entsprechenden Gebiete der Bebauungspläne und der Satzungen, ausgenommen der Stadt Hameln,  sind auf der Karte blau und grün markiert und können beliebig angeklickt werden, worauf Detailinformationen sowie Kontaktdaten der zuständigen Gemeinde erscheinen.

Die Angaben der Planauskunft dienen auf dem Weg in die eigenen vier Wände lediglich als erste Orientierungshilfe. Konkrete fachliche Auskünfte sowie baurechtliche Beratungen sind direkt bei den jeweils zuständigen Gemeinden oder der für Ihre Gemeinde zuständigen Bauaufsichtsbehörde erhältlich.

Hier geht´s zur Planauskunft: https://arcg.is/0KvSnn

 

 

 
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