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Zielfahnder wurden in Stade fündig - LKA-Präsident lobt "tollen Job" der Polizeikräfte - belastende DNA-Spuren des Opfers

Der brutale Mord an bulgarischer Journalistin - mutmasslicher Tatverdächtiger in Niedersachsen festgenommen

Mittwoch 10. Oktober 2018 - Stade / Celle / Hannover (wbn). Zielfahnder des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen haben gestern Abend einen 20-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen aufgespürt, der die bulgarische TV-Journalistin Viktoria Marinova vergewaltigt, beraubt und ermordet haben soll.

Ein Mobiles Einsatzkommando des Landeskriminalamtes Niedersachsen hat den Mann dann kurze Zeit später in Stade bei Hamburg festgenommen. Laut Süddeutscher Zeitung soll der Tatverdächtige aufgrund von DNA-Spuren belastet worden sein. Sie seien von den bulgarischen Ermittlern in dessen Wohnung in Bulgarien entdeckt worden. Zusammen mit einem blutigen Kleidungsstück des Opfers.

 

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Maßgeblich beteiligt an der Festnahme waren auch Kräfte der Polizeidirektion Lüneburg. LKA-Präsident de Vries: "Nach entsprechenden Hinweisen der bulgarischen Sicherheitsbehörden haben unsere Zielfahnder und MEK-Kräfte innerhalb kürzester Zeit einen tollen Job gemacht - und ihn am Ende auch erfolgreich beendet.

Trotz des bedrückenden Anlasses ein hervorragendes Beispiel, wie gut die länderübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Europa funktionieren kann: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Festnahme sind nur wenige Stunden vergangen."

Die für Auslieferungsverfahren zuständige Generalstaatsanwaltschaft Celle führt das Verfahren in Deutschland; sie war von Beginn an in die Fahndung eingebunden. Die ermittelnde bulgarische Staatsanwaltschaft hatte sie mit einem Europäischen Haftbefehl um die Auslieferung des Verdächtigen ersucht. Angeblich - so die bulgarische Behörde - wird kein Zusammenhang zwischen dem Mord an der Journalistin und deren investigativer Arbeit gesehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft prüft die Voraussetzungen der Auslieferung und beantragt einen Haftbefehl bei dem für Auslieferungsverfahren zuständigen Oberlandesgericht.

 

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