Nötigung im Straßenverkehr

Damit hatte der Anzeigeerstatter nicht gerechnet: Eine dicke Lüge nimmt ein dickes Ende

Samstag 29. Dezember 2018 - Einbeck (wbn). Manche Lügen haben sehr kurze Beine, vor allem wenn sie der Polizei aufgetischt werden.

Denn die hat den angegebenen Sachverhalt einer Fahrerflucht überprüft und ist zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen. Ein Mann aus Einbeck (46) hatte der Polizei mitgeteilt und behauptet, dass er eine Frau im Moment daran hindere eine Unfallflucht zu begehen. Doch was die rasch erschienene Polizei dann vor Ort feststellen musste, war eine ganz andere Sachlage.

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Die Frau hatte lediglich zwei Stunden vor einer Grundstückseinfahrt geparkt und dabei die Ein- und Ausfahrt behindert. Mehr nicht.
Dazu die Polizei: „Um von der "falsch parkenden Dame" im Anschluss eine Entschuldigung für ihr Verhalten zu verlangen, stellte das anwohnende Ehepaar seine beiden Fahrzeuge so dicht an den Wagen der Parkenden heran, dass diese nicht mehr ungehindert wegfahren konnte.“
Zudem stellte die Polizei keinerlei Unfallspuren fest. Und plötzlich wurde der Spieß umgedreht: „Gegen den Meldenden wurde aber ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet“, teilte die Polizei in Einbeck mit. Dumm gelaufen. Nachfolgend der Polizeibericht:  „Am Freitagabend, den 28.12.2018, meldete sich zunächst ein 46jähriger Einbecker bei der Polizei und gab an, dass er soeben vor seiner Wohnanschrift eine Frau am Wegfahren hindere, die eine Unfallflucht begehen wollte. Vor Ort stellte sich dann der Sachverhalt für die eingesetzten Polizeibeamten anders dar.
Eine 38jährige Einbeckerin hatte zuvor ca. zwei Stunden vor der Grundstückseinfahrt des Meldenden geparkt und behinderte so das Ein-und Ausfahren. Um von der "falsch parkenden Dame" im Anschluss eine Entschuldigung für ihr Verhalten zu verlangen, stellte das anwohnende Ehepaar seine beiden Fahrzeuge so dicht an den Wagen der Parkenden heran, dass diese nicht mehr ungehindert wegfahren konnte.
Da abschließend von den Beamten an allen vor Ort befindlichen Fahrzeugen keinerlei Unfallspuren, wie zunächst gemeldet, aufzufinden waren, bestätigte sich der Vorwand einer möglichen Unfallflucht nicht. Gegen den Meldenden wurde aber ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet.“

 

 

 
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