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Landkreis würde wieder zum Ausfallbürgen werden wenn es schief läuft

Abfallrecht - Letzte Chance beim Schopf packen! Landkreistag fordert Gebührenstabilität

Hannover/Hameln (wbn). Kann die bisherige Gebührenstabilität bei der Mülleinsammlung erhalten werden? Darum geht es letztlich bei der Beratung eines Gesetzes mit dem sperrigen Titel: Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Der Dumme wäre letztendlich der Bürger wenn hier die falschen Weichen gestellt werden.  Das Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht nunmehr in seine entscheidende Phase. Die niedersächsischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen sich im Rahmen der abschließenden Plenarsitzung Ende Oktober entscheiden. „Dabei geht es nicht um öffentlich oder privat. Die Hälfte der niedersächsischen Landkreise bedient sich bereits heute privater Anbieter, um den Müll einzusammeln.


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Es geht vielmehr darum, ob künftig noch Gebührenstabilität für die Bürger kalkuliert werden kann. Wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt, fallen die Landkreise zurück in die Rolle eines Ausfallbürgen, wenn Private, die sich in Ausschreibungen nicht haben durchsetzen können, das Interesse am Geldverdienen verlieren. Die Zeche begleicht der Gebührenzahler, der die Infrastruktur wie Vorbehandlungsanlagen und Deponien unabhängig vom tatsächlichen Müllaufkommen finanzieren muss“, erläuterte der Vorsitzende des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Bernhard Reuter, nach einer Vorstandssitzung des kommunalen Spitzenverbandes bei der Region Hannover.

Der Behauptung der Bundesregierung, das Europarecht zwinge zu einer Liberalisierung der Vorschriften über die gewerbliche Sammlung - einem der Hauptkritikpunkte der kommunalen Spitzenverbände -, widersprechen der Bundesrat, die kommunalen Spitzenverbände, zahlreiche Gutachter und auch das Bundesverwaltungsgericht. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat seine „Altpapierrechtsprechung“ aus dem Jahr 2009 jüngst im Juli 2011 nochmals bestätigt und dabei ausdrücklich festgestellt, die derzeit geltenden Regelungen zu den kommunalen Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung seien europarechtskonform.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht vollständig an den berechtigten Bedürfnissen der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger vorbei. Er ignoriert mehr als 300 Resolutionen der Kreistage aus ganz Deutschland, die in Niedersachsen ganz überwiegend einstimmig beschlossen worden waren“, ergänzt Reuter. „Bundesumweltminister Röttgen liegt bereits ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der Kommunalpolitiker der eigenen CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor. Er bietet eine vernünftige Gesprächsgrundlage. Wir fordern den Bundesumweltminister und die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten auf, diese letzte Chance beim Schopfe zu packen. Andernfalls wird das Gesetz im Bundesrat scheitern und es droht ein Vermittlungsverfahren mit höchst ungewissem Ausgang.“

 

 

 

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