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Neue Regelung gilt schon ab 1. Juli

 

Lösekrug-Möller begrüßt den neuen "Konto-Pfändungsschutz" - Sockelbetrag unpfändbar

 

Hameln/Berlin (wbn). Jetzt gibt es ab kommenden Monat den von vielen erwarteten sogenannten „Kontopfändungsschutz“. Es handelt sich um das sogenannte „P-Konto“.

 

Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller informiert über die neue Rechtslage: Das P-Konto ist eine Form des Girokontos. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet auf Wunsch bzw. Antrag des Kunden, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Unabhängig der Einkommensart ist ein Sockelfreibetrag von Euro 985,15 unpfändbar. Je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich der Sockelbetrag. Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist unabhängig davon, woher das Guthaben stammt. Ein Pfändungsschutz gilt nur für das eigene Einkommen, nicht für Einkünfte Dritter, die darauf eingehen. Nicht verbrauchtes Guthaben (max. doppelter Sockelbetrag) wird auf den nächsten Kalendermonat übertragen. Damit ist eine Rücklagenbildung möglich.

 

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Die wichtigsten Fakten in Kürze:

 

·         Das P-Konto ist ein Einzelkonto

·         Bereits bestehende Konten können umgewandelt werden

·         Der Umwandlungsanspruch besteht auch bei bereits gepfändeten Konten

·         P-Konten sollen ausschließlich im Guthaben geführt werden

·         P-Konten sind nicht gebührenfrei

 

Wer kann helfen?

In Schuldnerberatungsstellen werden die Bescheinigungen zur Beantragung eines P-Kontos ausgestellt.

 

Was wird benötigt?

 

·         Alle aktuellen Einkommensnachweise der letzten 3 Monate

·         Vollständiger ALG II Bescheid und/oder anderer Sozialleistungen

·         Alle Einkünfte der Kinder

·         Laufende Geldleistungen zum Ausgleich des durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Mehraufwandes

·         Andere Geldleistungen der Kinder

 

Gabriele Lösekrug-Möller:“ Seid vielen Jahren habe ich mich für den Pfändungsschutz eingesetzt. Die SPD Bundestagsfraktion konnte in der großen Koalition diese Regelung durchsetzen. Sie war überfällig, sie ist sachgerecht und sie wird hoffentlich vielen in schwierigen Lebenssituationen ein wenig Sicherheit geben. Ich wünsche mir, dass das Girokonto für Jedermann auch bald Wirklichkeit wird. Daran muss noch kräftig gearbeitet werden.“

 

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