Berechtigte Hoffnung auf ein Ende des havarierten Endlagers

Umweltminister Stefan Wenzel begrüßt Beschluss des Asse-Gesetzes

Hannover (wbn). Die rund 126.000 Fässer mit Atommüll sollen schnellstmöglich aus der maroden Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel geborgen werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag beschlossen.

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel begrüßte heute in Hannover die Verabschiedung der sogenannten Lex Asse: „Das havarierte Atommüllendlager Asse II ist eins der drängendsten Umweltprobleme in Deutschland. Das neue Gesetz bringt zum Ausdruck, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle die angestrebte Stilllegungsoption ist. Das Ziel ist dabei die vollständige Bergung der eingelagerten radioaktiven und chemotoxischen Abfälle. Im Land Niedersachsen herrscht darüber ein breiter politischer Konsens.“

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„Der gebirgsmechanische Zustand der Grube und das Risiko eines nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritts erfordern eine Beschleunigung der Arbeiten in der Schachtanlage für die Rückholung“, erklärte der Minister weiter „Ich begrüße es daher ausdrücklich, die rechtlichen Möglichkeiten einer Beschleunigung durch ein neues Gesetz zu regeln und zu stärken. Das Vertrauen in den gesamten Prozess der Rückholung wird hierdurch gestärkt und die Transparenz des Prozesses verbessert. Hier müssen wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz, das seit dem Jahr 2009 Betreiber der Asse ist, und das Bundesumweltministerium hatten nach einem Vergleich der denkbaren Stilllegungsoptionen entschieden, die radioaktiven Abfälle aus der Asse rückzuholen, sofern dies machbar ist. Im Juli 2012 hatten die Fraktionen des niedersächsischen Landtages einstimmig beschlossen, dass dieser eingeschlagene Weg konsequent fortgeführt werden muss und alle technischen Möglichkeiten ergriffen werden müssen, um die Stilllegung der Schachtanlage Asse II voranzubringen. „Mit dem Bekenntnis zur Rückholung übernimmt nun der Bundesgesetzgeber Verantwortung“, so Wenzel. „Ich hoffe, dass dies dazu beitragen wird, das verlorene Vertrauen der Bürger vor Ort wiederzugewinnen.“

Errichtung eines neuen Asse-Schachtes

„Voraussetzung für eine sichere Rückholung ist nach meiner Auffassung die Errichtung eines neuen Schachtes und der dazugehörigen Infrastrukturbereiche über- und untertage. Der Verzicht auf ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren hierfür durch die Lex Asse wird dabei ganz sicher einen beschleunigenden Effekt haben“, sagte der Umweltminister. Wenzel betonte: „Die Rückholung setzt voraus, dass sie technisch machbar und für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen vertretbar ist. Ich sehe jedoch keine Notwendigkeit für eine zusätzliche grundsätzliche Rechtfertigung der Rückholung. Dies wäre nach dem Scheitern des Langzeitsicherheitsnachweises durch den alten Betreiber und dem Ergebnis des Optionenvergleichs nicht mehr vermittelbar. Insofern ist es nur konsequent, wenn das Asse-Gesetz jetzt vorschreibt, dass nicht die Rückholung, sondern deren Abbruch gerechtfertigt sein muss.“

Die Beschleunigung der Abläufe in der Asse soll nicht zur Absenkung von atom- und strahlenschutzrechtlichen Schutzstandards führen. „Grundsätzlich dürfen die Schutzziele sowohl für die Mitarbeiter und die Bevölkerung als auch für die nachfolgenden Generationen nicht abgesenkt werden“, so Wenzel weiter. „Das neue Gesetz enthält zahlreiche Regelungen zur Beschleunigung des Rückholungsprozesses in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Das begrüße ich ausdrücklich. Das Land Niedersachsen wird seine Rolle sehr ernst nehmen und etwaige Genehmigungsanträge sorgfältig prüfen und so zügig wie möglich bearbeiten“, kündigte der Minister an. „Die technischen Abläufe des Rückholungsprozesses liegen dagegen in der Hand des Betreibers. Darüber werde ich mich in der kommenden Woche vor Ort bei meinem Antrittsbesuch informieren. Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse ist eine gewaltige technische Herausforderung. Sie wird nur gelingen, wenn alle Verantwortlichen konstruktiv zusammenarbeiten.“

 

 
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