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Ein Raub, der keiner war...
Lastwagenfahrer hat Überfall bei Boffzen frei erfunden

Mittwoch 21. Dezember 2016 - Boffzen/Fürstenberg (wbn). Der Raubüberfall auf einen Lastwagenfahrer zwischen Boffzen und Fürstenberg am 16. Dezember (die Weserbergland-Nachrichten.de berichteten) hat nie stattgefunden!

Wie die Polizei mitteilt, hatte der 58 Jahre alte Lkw-Fahrer aus der Oberpfalz die Geschichte frei erfunden. Sein Motiv: persönliche und finanzielle Probleme, wie es heißt. Jetzt richten sich die Ermittlungen gegen ihn – wegen Vortäuschens einer Straftat.

 

 

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Nachfolgend der ergänzende Polizeibericht aus Hameln:

„Am 16.12.2016 berichteten wir über ein angezeigtes Raubdelikt, das sich auf einem Parkplatz der Landesstraße 550 zwischen den Ortschaften Boffzen und Fürstenberg (Landkreis Holzminden) ereignet haben soll.

Nach Aussagen des 58-jährigen Lkw-Fahrers aus der Oberpfalz sei er von zwei Männern überfallen worden, während er mit seinem Lkw auf diesem Parkplatz stand. Der angeblich Überfallene wählte den Notruf und löste durch seine Meldung an dem Abend umfangreiche Fahndungsmaßnahmen der Polizei aus. In der Bevölkerung sorgte man sich nach dem Vorfall über die Sicherheitssituation in dem eher beschaulichen Abschnitt des Weserberglandes.

Nun stellt sich heraus, dass der geschilderte Überfall erfunden war und nie stattgefunden hat.

Der 58-jährige Mann hatte sich bereits bei den ersten Befragungen durch Holzmindener Ermittler in Widersprüche verwickelt, blieb aber anfänglich bei seiner geschilderten Version. Aufgrund der anfänglichen Zweifel wurde in beide Richtungen ermittelt. Im Rahmen ihrer Ermittlungen stießen die zuständigen Kriminalbeamten immer mehr auf Unstimmigkeiten und ließen das angebliche Opfer in seiner Heimatstadt in Bayern nochmal polizeilich vernehmen.

Bei der Vernehmung durch die Polizei Oberpfalz gab das vermeintliche Opfer schließlich zu, den Raubüberfall nur vorgetäuscht zu haben. Als Motiv gab er persönliche und finanzielle Probleme an.

Der Vorgang wird nun wegen des Vortäuschens einer Straftat der Staatsanwaltschaft vorgelegt.“

 

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