Irrwitzige Promillefahrt über sämtliche Fahrspuren

Im Suff im SUV unterwegs: Frau (57) schleicht mit 60 km/h im Mercedes in Schlangenlinie über die Autobahn

Sonntag 22. April 2018 - Volkersheim / Wendhausen (wbn). Zuerst meldete ein Autofahrer die schräge Fahrweise der Mercedes Geländewagen-Fahrerin auf der Autobahn, dann kümmerten sich mehrere Polizeifahrzeuge um die 57-Jährige aus Göttingen, die zeitweise mehrere Autobahnspuren für ihre Schlangenlinien-Fahrt bei nur 60 km/h in Anspruch nahm.

Auch folgte sie den Anweisungen der Streifenwagenbesatzung nicht so wie gewünscht. Statt von der Autobahn abzubiegen und dem Polizeiwagen zu folgen, kurvte sie weiter in Schlangenlinien auf der Autobahn geradeaus. Schließlich konnte sie auf der Bundesstraße 1 gestoppt werden.

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Die erste Messung der Atemalkoholkonzentration von 1,52 Promille erwies bereits die absolute Fahruntüchtigkeit der Göttingerin. Das Ergebnis der erfolgten Blutprobe steht noch aus. Doch eines steht bereits fest: Der Führerschein wurde sichergestellt. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde untersagt. Der Geländewagen wurde sicher und verschlossen abgestellt. Der Fahrzeugführerin drohen nun eine längere Fahrerlaubnissperre und eine dem persönlichen Einkommen entsprechende Geldstrafe.

Nachfolgend der Polizeibericht: „Am Freitag, 22.04.18, gegen 22:09 Uhr, meldete ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer der Polizei einen schwarzen DB Geländewagen, der zwischen der Anschlußstelle Bockenem und dem Dreieck Salzgitter in Fahrtrichtung Hannover in Schlangenlinien fahre. Der Geländewagen würde über alle drei Fahrstreifen fahren, teilweise nur mit 50 bis 60 km/h. Der Verkehrsteilnehmer machte der Polizei weiter fortlaufend genaue Standortangaben. In Höhe der Tank- und Rastanlage Hildesheimer Börde-Ost konnte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim den gemeldeten Geländewagen bei einer Durchfahrkontrolle feststellen. Die Beamten folgten dem Fahrzeug und sahen die gemeldete auffällige Fahrweise deutlich bestätigt. Der Geländewagen fuhr mit nur 60 km/h auf dem Hauptfahrstreifen der Autobahn, wurde kurzzeitig etwas schneller um dann wieder nur mit geringer Geschwindigkeit weiter zu fahren.

Auch fuhr das Fahrzeug in Schlangenlinien auf dem rechten von drei Fahrstreifen. Das Fahrzeug geriet dabei auf den Mittelfahrstreifen und auf den Standstreifen. In der folgenden Baustelle, in der die Autobahn von drei auf zwei verengte Fahrstreifen reduziert war, fuhr der Geländewagen noch langsamer und auch in Schlangenlinien. Dabei kam sie den am rechten Fahrbahnrand stehenden Absperrbaken sehr nahe. Die Fahrzeugführerin machte auch mehrfach ruckartige Lenkbewegungen. Ca. 500 m vor der Anschlußstelle Hildesheim wurde die Fahrerin des Geländewagens mit einer LED-Anzeige zum Folgen aufgefordert.

Die Überprüfung sollte auf dem nahegelegenen Autohof Hildesheim durchgeführt werden. Augenscheinlich erkannte die Fahrzeugführerin die Aufforderung, setzte den rechten Fahrtrichtungsanzeiger und hielt aber danach fast auf dem Hauptfahrstreifen der Autobahn an. Nur langsam folgte der Geländewagen dem Polizeifahrzeug, jedoch nur bis zur Anschlußstelle. Dort folgte sie dem Polizeifahrzeug nicht in Richtung Autohof, sondern hielt kurz auf der Durchfahrspur an und fuhr dann weiter langsam geradeaus. Der zweite Funkstreifenwagen der Autobahnpolizei konnte sich aber sofort vor das Fahrzeug setzten. Jetzt folgte der Geländewagen und sollte nun im Hildesheimer Stadtfeld kontrolliert werden. Auch dieses konnte wieder nicht durchgeführt werden, da die Fahrzeugführerin wieder nicht ins Stadtfeld folgte.

So wurde der Geländewagen auf der B 1 angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle konnte bei der 57-jährigen Göttingerin eine Atemalkoholkonzentration von 1,52 Promille festgestellt werden. Eine Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration wurde durchgeführt. Das Blutergebnis steht noch nicht fest. Der Führerschein wurde sichergestellt. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde untersagt. Der Geländewagen wurde sicher und verschlossen abgestellt. Der Fahrzeugführerin drohen nun eine längere Fahrerlaubnissperre und eine dem persönlichen Einkommen entsprechende Geldstrafe.“

 
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