Wettlauf mit der Zeit - 230 Hektar allein in Niedersachsen betroffen. Holzminden ist offenbar außen vor

Klare Anweisung aus dem Umweltministerium: Sofortige Vernichtung des gentechnisch veränderten Maissaatgutes

Hannover/Hameln/Holzminden (wbn). Niedersachsen ordnet die sofortige Vernichtung des gentechnisch veränderten Maissaatguts an, das nach Angaben der Grünen im niedersächsischen Landtag möglicherweise auch im Weserbergland zur Aussaat gekommen ist.

Niedersachsen beabsichtige nach dem Gentechnikgesetz die sofortige Vernichtung des bereits ausgesäten Maissaatgutes in Niedersachsen anzuordnen, teilte heute Nachmittag das Umweltministerium in Hannover mit. Damit wird mit den weiteren betroffenen Bundesländern ein bundesweit einheitlicher Vollzug angestrebt. Die betroffenen Landwirte sind von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern noch heute angehört worden. Die jetzt erforderlichen Maßnahmen werden durch die Niedersächsische Landwirtschaftskammer fachlich begleitet. Gleichzeitig bereiten die Gewerbeaufsichtsämter die erforderliche Anordnung für den Verwaltungsvollzug vor. In Niedersachsen wurde das Maissaatgut auf einer Fläche von rund 230 Hektar ausgesät. Betroffen sind 26 Landwirte in den Gewerbeaufsichtsamtsbezirken Cuxhaven, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück.

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Zum Gewerbeaufsichtsamtsbezirk Hildesheim gehört auch das Weserbergland, wobei Stefanie Becker von der Pressestelle des Umweltministeriums heute Nachmittag den Weserbergland-Nachrichten.de auf Anfrage mitteilte, dass im Landkreis Holzminden kein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen sei. Zum Kreis Hameln-Pyrmont und den nördlichen Nachbarkreisen Nienburg und Schaumburg konnte sie keine Angaben machen.

Vor allem der Grünen-Landtagsabgeordnete Meyer hatte immer wieder beklagt, dass seitens des Ministeriums die vom Genmais betroffenen 26 Betriebe gegenüber der besorgten Öffentlichkeit verschwiegen worden seien. Die Ministeriumssprecherin wies den Weserbergland-Nachrichten.de gegenüber darauf hin, dass den betroffenen Landwirtschaften von Unbekannten immer wieder gedroht worden sei. Das habe bis hin zur Ankündigung von Vandalismus gereicht. Auch deshalb sei die Bekanntgabe der Betriebe nicht möglich gewesen. Da sowohl die Händler als auch die betroffenen Landwirte unverschuldet in diese Situation geraten seien, sei es nun für die Landwirte umso wichtiger, möglichst schnell Alternativoptionen  ergreifen und gegebenenfalls auf den betroffenen Flächen nachsäen zu können. Daher sollen die erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich angeordnet werden. Das Land Niedersachsen sagt den Landwirten die fachliche Beratung durch die Niedersächsische Landwirtschaftskammer zu.

Der Umstand, dass andere Bundesländer wie Bayern sehr viel schneller die Vernichtung des gentechnisch veränderten Maisgutes vorangetrieben haben, wird in Hannover mit dem vorgeschalteten Anhörungsverfahren gerechtfertigt. Das nämlich sei in den anderen Bundesländern, die ebenfalls von der genmanipulierten Maissaatgutlieferung betroffen sind, nicht der Fall gewesen.

Zum allgemeinen Hintergrund: Im Rahmen des regelmäßigen Monitorings auf gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut sind in Niedersachsen in zwei Maispartien einer Maissorte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) festgestellt worden.

Für das Konstrukt NK603 (Herbizidresistenz) besteht die Zulassung in Futter- und Lebensmitteln sowie eine Sicherheitsbewertung, jedoch keine Genehmigung für den Anbau in der europäischen Union.  Für den Anbau nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) besteht in Europa Nulltoleranz. Auch geringfügige Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen GVO sind verboten. Rechtsgrundlage für erforderliche Anordnungen ist das Gentechnikrecht.

 
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