Ein Verdacht rückt ein unscheinbares Dörfchen ins Licht der Medien

Wer hatte Sex mit wem? Das kleine Dörfchen Bäntorf stöhnt unter dem Medienhype - und dabei ist laut Staatsanwalt noch gar nichts erwiesen

Bäntorf (wbn). Ein ganzes Dorf steht seit Tagen kopf. Nach dem großen Zeitungsbericht über eine Hausdurchsuchung bei einem 42-jährigen Mann in Bäntorf, bei dem der Anfangsverdacht bestehen soll, dass sich auf seinem Computer möglicherweise kinderpornografisches Material befinden könnte, sind diverse Fernsehteams auf der Jagd nach irgendwelchen Bildern und Interviewpartner in das sehr überschaubare Weserbergland-Dörfchen eingefallen.

In dem knapp hundert Einwohner zählenden Ort irren diverse TV-Teams umher weil das angebliche Tatort-Haus derzeit verwaist ist. Der Mediendruck war so groß, dass die in dem Haus lebende Familie an einen unbekannten Ort flüchten musste obwohl derzeit noch gar nichts bewiesen worden ist. NDR 1 hat heute immerhin ein Statement der Staatsanwaltschaft Hannover veröffentlicht, in dem die Pressesprecherin einerseits bestätigt, dass „Bildmaterial“ gefunden worden sei. Andererseits aber darauf hinweist, dass noch keine Auswertung erfolgt sei. Es könne also nicht gesagt werden ob auch kinderpornografische Darstellungen darunter sind. Dem NDR-Reporter sagt die Staatsanwältin klipp und klar: „Einen dringenden Tatverdacht, der für einen Haftbefehl nötig ist, gibt es zur Zeit nicht.“ Deshalb ist der verdächtigte Mann - ein Familienvater - auch weiterhin auf freiem Fuß.

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Unterdessen haben sich Mütter in der Öffentlichkeit gemeldet und den Bäntorfer unter Verweis auf Angaben ihrer minderjährigen Töchter schwer belastet. Erstaunlich ist, dass diese Vorwürfe jetzt erst kommen. Das kleine Dörfchen, das sich ohnehin in eine Mulde duckt, scheint sich derzeit regelrecht verstecken zu wollen.

Bäntorfs Einwohner wollten schon immer mal ins Fernsehen kommen. Aber nicht so. Ein Bäntorfer rief heute bei den Weserbergland-Nachrichten.de an und empfand den Mediendruck als unsägliche Zumutung angesichts der Tatsache, dass der Tatverdächtige bislang noch in keiner Weise überführt worden sei. Er wolle ihn nicht in Schutz nehmen aber es müsse bis zum Beweis des Gegenteils vorerst noch die Unschuldsvermutung gelten. Die Familie des 42-jährigen habe sich vom Gemeinschaftsleben weitgehend abgeschottet gehabt.

 
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