Limbo-Dancer überlistet Sicherheitseinrichtung

Am hellichten Tag! Einbruchdiebstahl in Bäckerei - Täter  von Zeugen erkannt, Angaben zur Person der Polizei verschwiegen

Coppenbrügge (wbn). Carpe Diem – nutze den Tag. Die blonde, überaus freundliche Bäckereiangestellte hat kurz nach zwölf Uhr den Schlüssel hinter sich zugedreht und ist zielstrebig ihrem Wagen zugestrebt. Mittagspause in einem Bäckerlädchen im Großraum Coppenbrügge. Doch noch während sie sich hinters Steuer schwang, nahte Kundschaft. Timing der besonderen Art.

Zwei Knopfaugen hinter spitzem Schnäuzchen mit vibrierenden Barthaaren äugen um die Ecke, peilen die Lage und verschwinden durch jene Tür, die soeben verschlossen schien. Das heißt, die vierbeinige Kundschaft machte sich flach wie ein Limbo-Partydancer und jumpte behende mit erwartungsfroh wedelndem Schwänzchen anmutig im Limbo-Rhythmus ins Ladeninnere.  Es muss das Paradies gewesen sein. Die freie Wahl zwischen Morgen- und Abendbrötchen. Die geballte Leistungsfähigkeit des Weserbergland-Bäckerhandwerks vor den Knopfaugen, kurzum all das, was nicht nur Mäuse wünschen.

(Zum Bild: Tatverdächtige Haselmaus. Foto: Wikipedia)

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Selbstbedienung in allen Etagen, zwischen Schneckennudeln, allerlei Plunderstückchen, Eierlikör-Fröhlichmachern, knusprigen Laugenbrezeln – Dinge zum Reinlegen eben. Ob die Kaffeemaschine für vierpfötige Bedienung ausgelegt war, entzog sich freilich dem Beobachter aus der Perspektive eines vor dem Schaufenster parkenden Wagens der Weserbergland-Nachrichten.de Der dreiste Einbruchdiebstahl tauchte auch in keinem Polizeibericht auf. Deshalb sei er hier nachgetragen.

Gleichwohl steht auf Ladendiebstahl dieser Art, wie man hört, noch immer die Todesstrafe. Falle, Gift oder beides zusammen. Ersatzweise auch der Besen, möglicherweise auch die Garotte. Und aus schierem Mitleid mit dem gewitzten, knopfäugigen Schlemmermäulchen werden auch alle sachdienlichen Hinweise zur Täterschaft unterbleiben. Nachfragen sind für die Katz. Die Weserbergland-Nachrichten.de als zufällige Zeugen des Tages-Diebstahleinbruches verweigern in diesem Fall ausdrücklich jegliche Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeidienststelle, machen von ihrem journalistischen Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, kaufen aber ihr Brot vorsorglich woanders. Man muss ja nicht alles, worüber man schreibt, sich auf der Zunge zergehen lassen.

 
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