Ab sofort:
Landkreis Holzminden hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Mittwoch 1. Februar 2017 - Holzminden (wbn). Der Landkreis Holzminden hat die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.

Nachdem offenbar keine Risikofaktoren mehr gegeben sind, die für eine Verlängerung sprechen, können Geflügelhalter nun wieder selbst entscheiden, ob sie ihre Tiere drinnen oder draußen halten.

 

 

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Die – nach Angaben der Behörde – entscheidenden Kriterien:

• Im Landkreis Holzminden ist bisher kein Fall von Geflügelpest aufgetreten.
• Das Gebiet des Landkreises weist nur eine geringe Geflügeldichte auf.
• In den benachbarten Landkreisen wurden seit mehr als vier Wochen keine Infektionen von Geflügelpest  bei Wildvögeln oder Nutzgeflügel nachgewiesen.
• Es existieren im Landkreis keine  ausgedehnten (sogenannte avifaunistisch wertvolle)  Gebiete, in denen Zugvögel rasten oder wildlebende Vögel brüten.

Empfehlung zur freiwilligen Stallhaltung bleibt

Dennoch bestehe nach wie vor ein Einschleppungsrisiko für Hausgeflügelbestände, denn das Virus sei sowohl in Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen immer wieder nachgewiesen worden. Im Hinblick auf eine Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts  (FLI) empfiehlt der Landkreis Holzminden weiterhin, das Hausgeflügel im Stall zu halten. Ein überdachter Auslauf (Voliere) sei eine gute Möglichkeit den Tieren Auslauf zu gewähren, heißt es.

Füttern besser nur im Stall!

Der wichtigste Faktor zur Vermeidung einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände  ist nach Angaben des Landkreises die Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen.

In allen Geflügelhaltungen – unabhängig von der Anzahl ihrer Tiere – ist demnach zwingend darauf zu achten, dass die Tiere nicht mit durch Wildvögel veruneinigtem Futter oder Wasser oder Einstreu in Kontakt kommen. Die Tiere sollten daher unbedingt im Stall gefüttert und getränkt  werden. Gerätschaften wie Schuhe, Schubkarren oder ähnliches sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Bei gehäuft auftretenden Todesfällen oder sonstigen Auffälligkeiten im Bestand oder bei Wildvögeln sollte der Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter der Telefonnummer (0 55 31) 707 347 informiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches stehen auch für Fragen zum Thema zur Verfügung.

 
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