Ex-Landwirtschaftsminister Meyer: Es muss eine naturschutzfachliche Begründung her

Grüne rufen zu Stellungnahmen für Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Sollingvorland-Wesertal auf

Dienstag 13. Februar 2018 - Holzminden (wbn). Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Holzminden hat die Kreisverwaltung und die Landrätin Schürzeberg in ihrem Umgang zum Landschaftsschutzgebiet scharf kritisiert.

„Erst wurde von der Landrätin unsere Kritik an den bisherigen Auslegungen sogar per Pressemitteilung zurückgewiesen. Dann wird aufgrund von Mängeln und Schlampereien erneut das Auslegungsverfahren in den Kommunen wiederholt. Das versteht niemand mehr und das ist auch nicht mehr hinnehmbar“, verlangt Fraktionssprecher Peter Ruhwedel Aufklärung. Die Kreisverwaltung hatte nun - offenbar aufgrund von Druck aus dem SPD-geführten Umweltministerium in Hannover - eine erneute Auslegung in den Kommunen vom 19.Februar bis 22. März 2018 angekündigt.
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Das Umweltministerium hatte erst kürzlich noch einmal alle Landkreise gemahnt bis Ende 2018 eine EU-Naturschutzrechtskonforme Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie vorzunehmen. Anderenfalls drohen hohe Strafzahlungen der EU. Das neue Landschaftsschutzgebiet Sollingvorland-Wesertal dient der Umsetzung des EU-Naturschutzrechts. Besonderer Schutzzweck ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen der wertbestimmenden Arten Rotmilan und Uhu sowie der weiteren Arten Schwarzstorch, Schwarzmilan, Grauspecht, Schwarzspecht, Neuntöter und Graureiher. Ziel ist es, die Lebensräume dieser Brutvogelarten zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Grünen und das Umweltministerium haben erhebliche Zweifel daran ob große Stallbauten mit diesem Schutzzweck und dem Erhalt des Landschaftsbildes vereinbar sind.

In einer 10-Punkte umfassenden Anfrage an die Landrätin wollen die Grünen nun wissen, was vom Umweltministerium genau bemängelt wurde, was das erneute Auslegungsverfahren kostet und ob es stimmt, dass das Klageverfahren vor dem Oberwaltungsgericht zum alten LSG weiter läuft. Angeblich fehlten Karten und eine naturschutzfachliche Begründung der vom Kreistag beschlossenen Änderungen.

Die Kritik der Bürger, dass eine sachliche Begründung für die Änderung des Landschaftsschutzgebietes fehlt, sei ernst zu nehmen. Der Landtagsabgeordnete und naturschutzpolitischer Sprecher seiner Fraktion Christian Meyer ergänzt „Es reicht nicht, die Streichung des Baus großer Massentierställe im Vogelschutzgebiet mit politischem Willen einzelner Landwirte zu begründen. Es muss eine naturschutzfachliche Begründung her, sonst wird das von FDP, SPD und CDU betriebene erneute Änderungsverfahren vor Gericht scheitern.“ Diese fachliche Begründung für die von der FDP betriebene Änderung vermissen die Grünen und sehen sich durch das Umweltministerium und die ersten Gerichtsentscheidungen bestätigt.

Das Oberverwaltungsgericht hatte bereits 2015 eine Eilklage eines Landwirtes gegen das von Rot-Grün mit den Stimmen der Landrätin beschlossene Landschaftsschutzgebiet abgewiesen, weil „das Allgemeinwohl wirtschaftliche Interessen einzelner“ überwiege. Im Landschaftsschutzgebiet sind aus Gründen des Vogel- und Naturschutzes sowohl Windkraftanlagen als auch große Tierställe nicht erlaubt. Auch eine Einwendung der Holzmindener Landrätin vor dem Umweltministerium des Landes war erfolglos. Das Landesumweltministerium hat die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit des Landschaftsschutzgebietes im Landkreis Holzminden schriftlich bestätigt. Erst danach trat das Schutzgebiet 2016 in Kraft.

Die Grünen fordern nun alle gegen Massentierhaltung und für den Schutz der Landschaft eingestellten Bürgerinnen und Bürger auf, aktiv Stellungnahmen an die Verwaltung „für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes in seiner bisherigen Form“ abzugeben. Die Grünen vermuten hinter dem Vorstoß der FDP für die Aufweichung des Landschaftsschutzgebietes die ruhenden Planungen zum Bau einer Hühnermastanlage von 80.000 Tieren zwischen Luerdissen und Dielmissen. „Eine solche Massentierhaltung wollen wir nicht. Wir wollen den Vogel- und den Artenschutz vorantreiben“, sagte Vorstandssprecherin Annette Kusak von den Grünen. In den Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf sollen die Pläne vom 19.02. bis 22.03.2018 nun erneut ausliegen. Einwände sind an die Kreisverwaltung zu schicken.

 

 
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