Kriterien treffen (noch) nicht zu

Landkreise Holzminden, Hameln-Pyrmont und Höxter verzichten vorerst auf Geflügel-Stallpflicht

29. November 2014 - Holzminden (wbn). Der Landkreis Holzminden wird die Stallpflicht von Geflügel im Kreisgebiet vorläufig nicht anordnen. Dies hat Dr. Susanne Rauth von der Landkreisverwaltung Holzminden mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass so auch in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und in Höxter so verfahren werde.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte am Mittwoch dieser Woche per Erlass den Landkreisen aufgrund einer vom Friedrich-Loeffler-Institut herausgegebenen Risikobewertung empfohlen, die Aufstallung für Geflügel anzuordnen, da die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus über Wildvögel als hoch einzustufen ist.


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Die Notwendigkeit der Stallpflicht wurde insbesondere begründet für Landkreise mit einer hohen (Nutz-)Geflügeldichte und mit einer hohen Wildvogeldichte. Beides trifft für den Landkreis Holzminden nicht zu.
Daher wird zunächst von der Aufstallungsanordnung kein Gebrauch gemacht. Dieses wird auch in den angrenzenden Landkreisen wie Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Northeim, Höxter und Lippe so gehandhabt. Sollte sich die Lage ändern, zum Beispiel ein Fall von Geflügelpest in Niedersachsen auftreten oder aber das Geflügelpestvirus in Wildvögeln in Niedersachsen festgestellt werden, muss eine erneute Risikoabschätzung erfolgen.

Um das Risiko der Einschleppung von Geflügelpest durch Wildvögel so gering wie möglich zu halten, sollten Geflügelhalter jedoch unbedingt folgende (gesetzlich vorgeschriebene) Regeln beachten: Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Kein Oberflächenwasser als Tränkwasser verwenden.

Zutritt zu den Haltungseinrichtungen nur mit Schutzkleidung und den Besucherverkehr auf das unerlässliche Mindestmaß beschränken. Bei gehäuften Krankheits- oder Todesfällen den Haustierarzt hinzuziehen. Bei Leistungseinbußen (z. B. verminderte Legeleistung) ebenfalls eine Abklärungsuntersuchung durch den Haustierarzt durchführen lassen.

Das in Mecklenburg-Vorpommern und in den Niederlanden nachgewiesene Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N8 wird nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Institutes für Menschen als ungefährlich eingestuft. Der Verzehr von Geflügel gilt somit als unbedenklich!

Für Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter den Telefonnummern 05531-707 347, -707 338 und 707 428  zu erreichen.

 

 
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