Verwaltungsgericht Hannover gibt Urteil bekannt:

„Wildtierverbot“ ist rechtswidrig – Zirkus darf in Hameln gastieren

Montag, 16. Januar 2017 – Hameln/ Hannover (wbn). Das „Wildtierverbot“ der Stadt Hameln für Zirkusse ist gekippt: Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass das kommunal aufgestellte „Wildtierverbot“ bundesrechtlich nicht zulässig ist und verpflichtet die Stadt Hameln weiterhin dazu dem klagenden Zirkus einen Platz in der Rattenfängerstadt bereitzustellen.

Am vergangenen Donnerstag entschied die 1. Kammer des Verwaltungsgericht in Hannover in einem Eilverfahren, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot“ auszusprechen. Somit kann auch Hameln Zirkusaufführungen mit wildlebenden Tieren nicht verhindern. „Wir bedauern die Entscheidung“, sagte Thomas Wahmes, Sprecher der Stadt Hameln, gegenüber den Weserbergland-Nachrichten.de. Weiterhin teilte dieser mit, dass die Stadt Hameln nach einer internen Erörterung die Gerichtsentscheidung wahrscheinlich akzeptiert wird. Somit kann der Zirkus in Hameln auftreten.

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Ein deutsches Zirkusunternehmen mit wildlebenden Tieren, wie beispielsweise Affen, Löwen und Elefanten, wollte im April 2017 in Hameln gastieren. Im vergangenen Jahr beschloss der Rat der Stadt Hameln als Signal für den Tierschutz aber, dass nur noch Zirkusse ohne wildlebende Tiere eine Chance auf einen öffentlichen Platz bekämen. Somit bekam das Zirkusunternehmen eine Absage. Mit dem Urteil ist diese Absage nun rechtswidrig und die Stadt Hameln muss dem Zirkus einen geeigneten Platz zur Verfügung stellen.

Als Begründung für das Urteil nennt das Verwaltungsgericht Hannover, dass die Frage eines Verbots wildlebender Tiere in Zirkussen nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden kann. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass das gewerbliche Zur-Schau-Stellen von Tieren in Zirkussen einer behördlichen Erlaubnis unterliege. Da das Zirkusunternehmen eine solche Erlaubnis hatte, greife der Beschluss in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit ein und stelle eine Ungleichbehandlung von Zirkussen ohne Wildtiere und Zirkussen mit Wildtieren dar.

 
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