Die Brandgefahr ist im Kernbereich der Rattenfängerstadt zu groß

Damit das Feuerwerk nicht zum Feuer-Werk wird: Striktes Raketenverbot über der Hamelner Altstadt

Hameln (wbn). Es bleibt dabei: Kein China-Böller auf dem chinesischen Kopfsteinpflaster in der Hamelner Altstadt. Keine Rakete im Neujahrshimmel über dem Hochzeitshaus.

Böller und Raketen werden auch zum Jahreswechsel 2011 wieder in den Himmel steigen. Über der Hamelner Altstadt jedoch muss es dunkel bleiben: Ein Gesetz verbietet das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern. Die Stadt Hameln setzt diese Vorschrift bereits seit vergangenem Jahr um. „Im letzten Jahr haben sich alle an der Verbot gehalten, in der Altstadt war es ruhig“, lautet die Bilanz aus dem Rathaus. Daher hoffe man, dass sich die Bürger auch in diesem Jahr diszipliniert verhalten.

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Schon in der Vergangenheit war Silvesterfeuerwerk aus Gründen des Lärmschutzes in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten. Seit Oktober 2009 gilt nun ein geändertes Sprengstoffgesetz. Danach ist es zusätzlich verboten, Feuerwerkskörper in der Nähe von Fachwerkhäusern zu zünden. Hintergrund der neuen Vorschrift: In den vergangenen Jahren war es in anderen Städten vermehrt zu Bränden infolge fehlgeleiteter Feuerwerkskörper gekommen.

Auch für die Hamelner Altstadt besteht nach Einschätzung der Stadt eine Brandgefahr. „Wir haben dort zu etwa 50 Prozent Fachwerkbauten“, heißt es aus dem Rathaus. Hinzu komme, dass in der Altstadt ein Haus direkt ans nächste angrenzt. Es sei also immer eine Brandausbreitung zu befürchten. Von dem Verbot betroffen ist der Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Die Stadt hat in den Geschäften, in denen Feuerwerkskörper verkauft werden, Handzettel auslegt. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

 

 
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