Jobcenter hat zum Jahresbeginn Rechtsform geändert - "gE" statt "ARGE"

Aus Arbeitsgemeinschaft wird gemeinsame Einrichtung: Gewohnter Service bleibt

Hameln (wbn). Das Jobcenter Hameln-Pyrmont ändert zum 1. Januar 2011 die Rechtsform. Für die Kunden ergeben sich daraus jedoch keine Veränderungen. Sowohl Arbeitslose als auch Arbeitgeber erhalten weiterhin Leistungen aus einer Hand.

Das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung (gE) der Arbeitsagentur Hameln und des Landkreis Hameln-Pyrmont ist Rechtsnachfolger der bisherigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Den entsprechenden Vertrag zur Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit unterzeichneten am heutigen Donnerstag Ursula Rose, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Hameln und Rüdiger Butte, Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont. „Hintergrund dieser Neuorganisation ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Verwaltungsform als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte“, erläutert Butte.

(Zum Bild: Ursula Rose, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Hameln und Landrat Rüdiger Butte haben heute den Vertrag unterzeichnet. Foto: Landkreis)

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Inzwischen wurde das Grundgesetz geändert und weitere Neuerungen zur Ausgestaltung der Organisation des Jobcenters beschlossen.„Wichtig ist mir, dass sich die Agentur für Arbeit und der Landkreis Hameln-Pyrmont weiterhin im gemeinsamen Jobcenter um die Grundsicherung und Vermittlung der erwerbsfähigen Menschen in Arbeit kümmern – das bewährte Miteinander, bei dem jeder sein Wissen und seine Möglichkeiten einbringt, wird als gemeinsame Einrichtung fortgesetzt“, betont Rose. Gleichzeitig ist das Jobcenter in Hinblick auf die Arbeitsvermittlung mit der Arbeitsagentur ideal vernetzt. Ein Beispiel hierfür ist der gemeinsame Arbeitgeber-Service, der sich um die Betriebe kümmert.

„Im Jobcenter in Hameln und der Außenstelle in Bad Pyrmont bieten 168 Agentur- und Kreisbeschäftigte den Arbeitsuchenden Leistungen aus einer Hand an Ein regional ausgerichtetes und mit der Agentur für Arbeit und dem Landkreis Hameln-Pyrmont abgestimmtes Arbeitsmarktprogramm wird die Integrationsarbeit wirkungsvoll unterstützen“, so Geschäftsführer Gerhard Durchstecher, der auch das zukünftige Jobcenter leiten wird.

Hintergrund: Die Arbeitsagentur Hameln und der Landkreis Hameln-Pyrmont arbeiten seit 2005 bei der Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung für Empfänger von Arbeitslosengeld II zusammen. Eine Grundgesetzänderung war nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur als verfassungswidrig beurteilte. Im Landkreis Hameln-Pyrmont erhalten derzeit 7.579 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Rund zwei Drittel aller arbeitsuchenden Menschen im Landkreis werden vom Jobcenter betreut.

 

 

 
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