Ab kommendem Montag:
Stadtwerke Hameln überprüfen Gasleitungsnetz

Dienstag 28. März 2017 - Hameln (wbn). Die Stadtwerke Hameln lassen ab dem 3. April turnusmäßig das Gasleitungsnetz zwischen der Eisenbahnlinie Hannover–Löhne und der Weser sowie in den Ortsteilen Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Groß Hilligsfeld und Klein Hilligsfeld auf Dichtheit überprüfen.

Der Energieversorger weist Hausbesitzer darauf hin, dass dafür ein Techniker der Firma Severin auch den ein oder anderen Vorgarten betreten muss. „In diesem Fall kann sich der Mitarbeiter aber auch ausweisen“, so Stadtwerke-Sprecherin Natalie Schäfer.

 

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Hintergrund: Für die Stadtwerke ist die jährlich durchgeführte Maßnahme ein wichtiger Baustein für die Versorgungssicherheit: Rund 11.300 Hausanschlüsse werden durch insgesamt 431 Kilometer Gasleitungen zuverlässig, sicher und rund um die Uhr mit Erdgas zum Kochen und Heizen beliefert. Um die beliebte Energiequelle gewohnt sorgenfrei nutzen zu können, sind regelmäßige Kontrollen der Netze unabdingbar. Im regelmäßigen Turnus von drei Jahren müssen alle Erdgasleitungen einmal auf Leckagen untersucht worden sein.

Techniker läuft das Gasleitungsnetz oberirdisch ab

Der Techniker folgt dabei exakt nach digitalem Lageplan auf Gehwegen, Straßen und in Vorgärten dem Verlauf der unterirdischen Leitungen. Mit einem handgeführten Messgerät wird ständig kontrolliert, ob an der Bodenoberfläche ausgetretenes Gas registriert wird. Nur wenn es regnet, fallen die Messungen aus. Dann kann das Gerät witterungsbedingt keinen Gasgeruch am Boden registrieren. Ist das Wetter trocken, heißt es für den Techniker, ein ordentliches Programm zu absolvieren: Rund 150 Kilometer müssen für diese Messungen zurückgelegt werden – ausschließlich zu Fuß, denn sein Messgerät muss jeden Meter per Hand auf den Boden gedrückt werden.

Sicherheit innerhalb des Gebäudes ist Sache des Eigentümers

Die Überprüfung durch die Stadtwerke endet allerdings am Gebäude. Für die Sicherheit im Gebäude ist der Hauseigentümer ab der Hauptabsperreinrichtung – bis auf den Zähler und den Hausdruckregler -verantwortlich. Auch dieser muss den Zustand seiner Gasanlagen regelmäßig überprüfen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Pflichten unter anderem die jährliche Sichtkontrolle durch den Anlagenbetreiber sowie die turnusmäßige Überprüfung der Hausanschlüsse alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit beziehungsweise Dichtheit durch einen Fachbetrieb.

Überprüfung dauert etwa zwei Monate

Rund acht Wochen wird der mit orangeroter Warnweste bekleidete Spezialist mit dem Gasspürgerät in den genannten Ortsteilen unterwegs sein. Stößt er auf ein Leck, ortet er mit etwa 30 Zentimeter tiefen Probebohrungen die undichte Stelle. Anschließend beginnt die Reparatur.

 
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