Kein Scherz zum 1. April!

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde müssen an die Leine

Von Thomas Wahmes

Freitag 31. März 2017 - Hameln (wbn). Die Stadt Hameln weist darauf hin, dass am 1. April wieder die allgemeine "Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit" beginnt.

Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Stadt bittet Hundehalter, auf frei lebende Tiere Rücksicht zu nehmen. „Dadurch sollen insbesondere Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Singvögel geschützt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

 

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Freilaufende Hunde stören die Vögel durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder zerstört wer-den. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden manche Vogelarten in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert. Die Stadt appelliert an alle Hundehalter: „Wir bitten, die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu beachten und damit einen Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.“ Die Anleinpflicht gelte auch für Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Die Stadt erinnert außerdem daran, dass in der Fußgängerzone und in allen öffentlichen Anlagen Hunde ganzjährig nur angeleint geführt werden dürfen. Zu den „öffentlichen Anlagen“ gehören nicht nur der Bürgergarten und anderen Grünflächen, sondern auch Kinderspiel- und Bolzplätze sowie Ufer- und Promenadenwege. Diese Vorschrift diene der Sicherheit der Passanten und damit dem guten Miteinander in der Stadt; Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit.

Zum Autor: Thomas Wahmes ist Pressesprecher der Stadt Hameln

 

 
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