31-Jähriger wurde bereits per Haftbefehl gesucht

Verfolgungsjagd quer Beet durch Kleingartenanlage - Schrebergärtner erleben Live-Krimi am Gartenzaun

Hameln/Emmerthal (wbn). Verfolgungsjagd „quer Beet“ im wahrsten Sinne des Wortes. Und das bei bestem Schrebergartenwetter vor den Augen der Kleingärtner durch sämtliche Rabatten. Aufmerksame Polizisten aus Hameln entdeckten in Afferde einen alten Bekannten, der mit Haftbefehl gesucht wurde und schon einmal bei einem Festnahmeversuch entkommen war.

Der Mann hatte sich bei dem unerwarteten Wiedersehen garnicht gefreut. Diesmal hatte die Polizei jedoch mehr Glück – und der gesuchte 31-Jährige hatte eindeutig mehr Pech. Zu Fuß wollte er wiedereinmal entkommen und rannte schnurstracks in eine Kleingartenkolonie. Wollte er sich zwischen den Gartenzwergen verstecken? Er darf jetzt nicht nur den holden Frühling im Knast verbringen… Hier der Polizeibericht, den die Weserbergland-Nachrichten.de am frühen Morgen erhalten haben: „Am Freitag, 8.4.2011, gegen 14 Uhr, entdeckten Einsatzbeamte der Polizeiinspektion Hameln in Afferde zufällig einen per Haftbefehl gesuchten "alten" Bekannten. Der Mann (31, aus Hameln) bestieg in der Breslauer Straße gerade einen Honda-Pkw und ließ sich von zwei weiteren Männern in das Stadtgebiet fahren.

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Da der Gesuchte der Polizei bereits bei einem ersten Versuch der Festnahme am Freitag, 25.3.2011, in Emmerthal entkam, wurde das Fahrzeug zunächst verfolgt und über die Kooperative Leitstelle Weserbergland Verstärkung angefordert. Kurz vor dem Eintreffen der Verstärkung stoppte der Fahrer des Honda-Pkw jedoch am Heinrich-Schorrmann-Weg und der Gesuchte verschwand in der dortigen Kleingartenanlage. Zu Fuß folgten die Beamten der Polizei dem 31-Jährigen, der daraufhin los rannte und zu Entkommen versuchte.

Bei der kurzen Verfolgung "kreuz und quer" durch die Gartenanlage, konnten in den darauf folgenden Minuten (und bei sonnigem Gartenwetter) viele "Gärtner" die Festnahme des Mannes verfolgen. Der 31-Jährige wurde letztlich in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht und muss nun eine Restfreiheitsstrafe von über 200 Tagen absitzen.“

 
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