Verunsicherung in der Bevölkerung wächst - Radiosendung hat sich heute Abend mit "Gewaltverbrechern nach der Haftzeit" beschäftigt

 

"Ins kalte Wasser geschmissen" - Butte kritisiert in NDR-Runde die mangelnde Vorlaufzeit bei der Freilassung des Sexualstraftäters Hans-Peter W.

 

Von Ralph L o r e n z

 

Hamburg/Hameln (wbn). Der Sexualstraftäter Hans-Peter W. ist von der Justiz in Baden-Württemberg regelrecht „ins kalte Wasser geschmissen worden“. Dies hat der Hameln-Pyrmonter Landrat Rüdiger Butte heute Abend in der Diskussionsrunde von „NDR Info Redezeit“ deutlich angeprangert. Er hat eine entsprechende Informations-Vorlaufzeit für die zuständigen Behörden auf allen Ebenen bei der Freilassung solcher Schwerverbrecher gefordert.

 

Weder der von dem Karlsruher Oberlandesgericht auf freien Fuß gesetzte Sexualstraftäter, noch die Behörden, die für den Schutz der Bevölkerung vor diesem nach wie vor als hochgradig gefährlich eingestuften Gewaltverbrecher zuständig sind, seien auf diese Situation vorbereitet worden. Butte ließ in diesem Zusammenhang auch Kritik an dem Justizministerium in Niedersachsen erkennen. Dieses sei einerseits von der Maßnahme in Süddeutschland überrascht worden, den Täter Hans-Peter W. in den Bad Pyrmonter Ortsteil Thal zu bringen, habe aber andererseits ihn als zuständigen Landrat wiederum erst mit deutlicher Verzögerung informiert. Es sei nahezu ein Tag vergangen und er, der Hamelner Landrat, habe als erstes durch einen morgendlichen Anruf einer NDR-Reporterin erfahren müssen, dass sich solch ein Problemtäter in der Region aufhalte. Butte ließ in der NDR-Sendung auch keinerlei Zweifel daran, wie seine Behörde bei einer rechtzeitigen Information über den in Süddeutschland vorbereiteten Plan des Aufenthaltes in Bad Pyrmont reagiert hätte. Butte in der Sendung: "Unsere Heimaufsicht hätte das abgelehnt, weil die Voraussetzungen in Thal gar nicht gegeben waren."

 

(Zum Bild: Landrat Rüdiger Butte fordert die Justizminister in den Bundesländern zu zügigem koordinierten Handeln auf. Foto: Lorenz)

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Das Heim in Thal sei für betagte Menschen sowie für Alkohol- und Drogenkranke ausgelegt, nicht aber für solche Sexualstraftäter. Auf eine entsprechende Nachfrage des NDR-Moderators machte der Landrat deutlich, dass er generell keine Möglichkeit gesehen habe einen geeigneten Aufenhalt für den auf richterliche Anordnung freigelassenen Langzeit-Strafgefangenen im Landkreis Hameln-Pyrmont ausfindig zu machen. Butte erinnerte erneut an die Notwendigkeit, auf der Ebene der Landesjustizminister die Konsequenzen aus diesem in Bad Pyrmont sichtbar gewordenen Dilemma zu ziehen. Einerseits könne sich Hans-Peter W. als „freier Mann“ fühlen und gehen wohin er wolle, andererseits müsse die Bevölkerung vor diesem nach wie vor als gefährlich eingestuften Kriminellen geschützt werden. Die Sicherheit der Menschen habe Vorrang.

Landrat Butte fordert erneut geeignete Auffangstellen für entlassene Langzeithäftlinge

Butte sprach sich für bundesweite Auffangstellen aus, in denen die entlassenen Straftäter auf ihr Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden müssten.  Hans-Peter W. war 22 Jahre als Wiederholungstäter mit anschließender Sicherungsverwahrung in Süddeutschland hinter Gittern. Jedenfalls sei klar, so Butte in der Radiosendung weiter, dass die Polizei auf Dauer nicht mit der ständigen und kostspieligen Bewachung dieses Täterkreises belastet werden könne. Er müsse sich auch fragen, „wie die Sicherheit gestaltet wird“, wenn – wie jetzt in Marburg geschehen – sich gleich drei solcher Ex-Täter unter die ahnungslose Bevölkerung mischen. Anders als der Pressesprecher des niedersächsischen Justizministeriums sieht Butte angesichts solcher Entwicklung intensiven und schnellen Handlungsbedarf. Zumal die Zahl entsprechender Straftäter noch wesentlich größer ist als bisher angenommen.

Oberlandesgerichte verwirren durch ihre uneinheitliche Rechtsauffassung

Hatte Butte in einem Hintergrundgespräch mit den Weserbergland-Nachrichten.de heute Nachmittag noch von 121 solcher Schwerverbrecher gesprochen, die demnächst im Zuge eines EU-Grundsatzurteiles auf freien Fuß kommen könnten, so nannte der NDR-Moderator Matthias Frank 500 Langzeithäftlinge mit Sicherungsverwahrung. Als Grund für die Konfusion im Zusammenhang mit der überstürzten Freilassung solcher Langzeithäftlinge kristallisierte die NDR-Themensendung die unterschiedliche Rechtsprechung in den bundesweiten Oberlandesgerichten heraus.

So sei das Oberlandesgericht Karlsruhe von einem gewissen „Entlassungsautomatismus“ ausgegangen, wie Staatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking vom niedersächsischen Justizministerium anmerkte, während dies bei den Oberlandesgerichten in Stuttgart oder in Celle ganz anders gesehen werde und die prompte Entlassung nach dem EU-Richterspruch dort  nicht zu erwarten gewesen wäre.

Ein Zuhörer stellt eine ganz normale Frage...

Arne Bremer, ein zugeschalteter NDR-Hörer, brachte es in der „Redezeit“-Sendung auf den Punkt: Würde der Karlsruher Richter auch dann noch so urteilen, wenn der quasi über Nacht auf freien Fuß gelassene Sexualstraftäter in unmittelbarer Nachbarschaft zu seiner, des Richters Familie einziehen würde?

(Zum Bild: Das Heim in Bad-Pyrmont, Ortsteil Thal, stand auf einer Liste von Einrichtungen, die angeblich zur Unterbringung von Straftätern nach ihrer Haftentlassung geeignet seien. Tatsächlich war es nicht so. Die Heimaufsicht des Landkreises hätte die Einquartierung des Sexualstraftäters Hans-Peter W. in diesem Objekt zu verhindern gewusst, so sie denn rechtzeitig informiert und eingeschaltet worden wäre. Foto: Lorenz)

 
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