Ab 1. April:

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft und im Wald

Montag, 27. März 2017 – Bad Pyrmont (wbn). Nun müssen sie wieder angeleint werden: Ab Samstag besteht wieder Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen. So auch in Bad Pyrmont. Zum Schutz der Wildtiere ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und Landschaftsordnung eine allgemeine Brutzeit vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt.

In diesem Zeitraum sind Hundehalter angehalten, ihre Vierbeiner im Wald und in der freien Landschaft an die Leine zu nehmen und so das Streunen oder Stöbern zu verhindern. In der Brutzeit sind besonders die Weibchen in ihrer Bewegungsfreiheit und ihrer Fluchtmöglichkeit eingeschränkt. Zusätzlich können Hunde eine Gefahr für Jungtiere darstellen. Außerdem beginnen die am Boden brütenden Vogelarten jetzt ihr Brutgeschäft.

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Die Stadt Bad Pyrmont bittet während dieser Zeit die Hundebesitzer, die Leinenpflicht unbedingt zu befolgen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann mit einer Geldbuße belegt werden. Um Hunden dennoch genügend Auslauf zu ermöglichen, sind sogenannte Flexi-Leinen möglich, solange die Vierbeiner vom Streunen und Stöbern abgehalten werden.

Leinenpflicht im ganzen Kurbezirk

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Bad Pyrmont daraufhin, dass im Kurbezirk generell ein Leinenzwang besteht. Der Kurbezirk wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: Waldrand des Bombergs/Bombergstraße. Im Westen: Schlohweg bis zur Straße „Auf der Schanze“, beide Straßenseiten der Dr.-Harnier-Straße, des Iberggraben-Weges bis Schulstraße, der Marcardstraße bis Oberer Weg, der Herderstraße bis Zimmermannstraße, der Zimmermannstraße und der Emmerstraße bis Höpperbrückenweg. Im Süden: Beide Straßenseiten des Milchweges und der Südstraße. Im Osten: Beide Straßenseiten der Humboldtstraße, der Brunnenstraße (von Humboldtstraße bis Oesdorfer Straße), der Bäckerstraße, der Rathausstraße (von Bäckerstraße bis Vogelreichsweg), des Vogelreichsweges bis zum Waldrand.

Auch der Bergkurpark unterliegt somit im gesamten Jahresverlauf der Leinenpflicht. Stadt und Stadtforst werden in diesem Jahr ergänzend an diversen Wald- und Feldwegen entsprechende Informationstafeln anbringen.

 
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