Nach Schädelfund in der Eilenriede:

Erste Erkenntnisse der Polizei bekannt – Person muss mindestens 50 Jahre alt gewesen sein

Donnerstag, 19. Januar 2017 – Hannover (wbn). Nach dem Schädelfund in der Eilenriede (die Weserbergland-Nachrichten.de berichteten) gibt es erste Erkenntnisse der Polizei: Zwar können bisher noch keine Angaben über das Geschlecht gemacht werden, sicher jedoch ist, dass die Person bei ihrem Ableben mindestens 50 Jahre alt gewesen sein muss.

Weiterhin kann die Polizei nun sicher sagen, dass die aufgefunden Knochen aufgrund einer am Schädel festgestellten Zahnprothese nicht im Zusammenhang mit dem Vermisstenfall Inka Köntges im Jahr 2000 und den Tötungsdelikten Monika P. im Jahr 2010 und Karen Gaucke im Jahr 2006 stehen. Die Ermittlungen zur Identität der Leiche gehen demnach weiter. Hinweise auf ein gewaltsames Einwirken gegen den Schädel gibt es derzeit aber nicht.

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Hannover:

„Nach dem Fund eines menschlichen Schädels, Donnerstagnachmittag (12.01.2017), gegen 16:15 Uhr, in der Eilenriede, haben erste rechtsmedizinische Untersuchungen bislang keinen Hinweis zur Identität gebracht.

Aufgrund einer am Schädel festgestellten Zahnprothese, verbunden mit einer Begutachtung des Zahnschemas, können die Ermittler jedoch einen Zusammenhang sowohl mit dem Vermisstenfall Inka Köntges (2000) als auch den Tötungsdelikten zum Nachteil Monika P. (2010) sowie Karen Gaucke (2006), die medial mit dem Auffinden des menschlichen Schädels in Zusammenhang gebracht worden sind, ausschließen.

Das Alter der Frau / des Mannes wird bei ihrem / seinem Ableben auf mindestens 50 Jahre geschätzt.

Abschließende Aussagen zum Geschlecht, zur Liegezeit sowie zur Todesursache können die Beamten weiterhin nicht treffen.

Hinweise auf ein gewaltsames Einwirken gegen den Schädel gibt es derzeit nicht.

Die Ermittlungen dauern an.“

 
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