Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung Niedersachsens:

Göttinger Gefährder werden abgeschoben – Klage auf Rechtsschutz der beiden jungen Männer wurde nicht stattgegeben

Dienstag, 21. März 2017 – Hannover (wbn). Nun können die beiden Göttinger Gefährder abgeschoben werden: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte heute die Entscheidung Niedersachsens und hat den Anträgen auf Rechtsschutz der beiden Betroffenen nicht stattgegeben.

„Unsere Rechtsposition ist damit bestätigt. Wir haben das schärfste Schwert des Ausländerrechts angewendet, um eine konkrete Gefahr abzuwenden. Ich bin sehr zufrieden, dass das Gericht unserer Einschätzung folgt. Bestimmte Modalitäten für den konkreten Rückführungsvollzug sind noch einzuhalten, aber wir können die Männer jetzt abschieben. Wir senden damit bundesweit ein klares Signal an alle Fanatiker, dass wir ihnen keinen Zentimeter für ihre menschenverachtenden Pläne lassen. Sie haben jederzeit mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel zu rechnen. Völlig egal, ob sie hier aufgewachsen sind oder nicht“, so Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius.

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Die beiden Männer wurden Anfang Februar in Göttingen von der Polizei in Gewahrsam genommen. Es gab Hinweise auf einen möglichen terroristischen Anschlag. Daraufhin wurde vom Innenministerium die Abschiebeanordnung nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetz gegen die beiden Männer erlassen. Die beiden Männer klagten beim Bundesverwaltungsgericht dann auf vorläufigen Rechtsschutz.

In seinen Beschlüssen hat das Gericht die Anordnungen der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, da die Klagen in der Hauptsache voraussichtlich keinen Erfolg haben werden. "Die Entscheidungen sind eine Bestätigung für die Sicherheitsbehörden, die kommunalen Ausländerbehörden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die in diesem Fall hervorragende Arbeit geleistet haben", so Minister Pistorius. Beide Gefährder sollen jetzt so schnell wie möglich abgeschoben werden. Danach gilt für sie ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot.

 
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