Immer noch kein Aktenzeichen trotz Zusagen

Anzeige-Erstatter gegen Gottschalk und „Wetten dass…“ ist über Verhalten der Staatsanwälte irritiert

Düsseldorf/Mainz (wbn). Der Vizepräsident des Menschenrechtsbundes in Hamburg, Wolfgang Schrammen, zeigt sich befremdet über das zögerliche Verhalten der Staatsanwaltschaften in Zusammenhang mit mehreren Strafanträgen gegen ZDF-Star Thomas Gottschalk und das ZDF. Entgegen den Zusagen der Staatsanwaltschaften in Düsseldorf, Mainz und Hannover seien noch immer keine Aktenzeichen vergeben worden obwohl weitere Aufklärungshinweise avisiert waren.

Diese seien aber umso dringlicher, als er ergänzende Angaben zu den Strafanträgen zu machen habe. Schrammen zu den Weserbergland-Nachrichten.de: „Dieses Verhalten der Staatsanwaltschaften ist  aus meiner Sicht nicht korrekt und macht uns höchst misstrauisch.“ Er habe inzwischen Zweifel, ob überhaupt Vorermittlungen in dem Fall des bei „Wetten dass“ lebensgefährlich verletzten Wettkandidaten Samuel Koch aus Hannover aufgenommen worden sind.

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Das hätte auch ohne eine entsprechenden Strafantrag des Menschenrechtsbundes aufgrund des bundesweit live ausgestrahlten Geschehens aus eigenem Antrieb heraus seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft geschehen müssen. In höchstem Maße irritierend sei der Umstand, dass der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck  von seinem „Haussender“ in Mainz eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge im Rundfunkrat erwartet, die Staatsanwaltschaft gleichzeitig aber in offensichtlicher Untätigkeit verharre.

Auch sonst würden Umstände bekannt, die der dringenden Nachfrage bedürften. Wenn es zutreffe, dass mit dem schwer verunglückten Wettkandidaten von ZDF-Seite eine Versicherung mit einer Haftungsbegrenzung von nur 100.000 Euro abgeschlossen worden sei, dann erinnere das eher an einen Knebelungsvertrag und absolute Sittenwidrigkeit in der fragwürdigen Haftungsbegrenzung.

Jeder Kraftfahrzeughalter, der kein außergewöhnliches Risiko eingehe,  werde auf eine Million Euro Haftungssumme eingestuft. Es stelle sich aber auch die Frage, ob im Falle der hochriskanten Wette bei „Wetten dass“ von Thomas Gottschalk und dem ZDF nicht sogar ein Versicherungsausschluss vorliege, wie er bei grober Fahrlässigkeit mit Eigenverschulden angezeigt sei.

Der Menschenrechtsbund werde auf jeden Fall am Ball bleiben, weil angesichts der Tragweite des Geschenen nicht ohne weiteres zur Tagesordnung übergegangen werden dürfe.

 

 

 
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