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Kräftiger Windstoß für Coppenbrügge und seine Ortsteile:
Windpark-Eigentümer stiften nachhaltig bis zu 400.000 Euro

Montag 1. Februar 2016 - Coppenbrügge (wbn). Eine gute Nachricht von den Landeigentümern des „Windparks Kastanien-Süd“ im Flecken Coppenbrügge und der Bürgerstiftung Weserbergland in Hameln.

Die Landeigentümer des Windparks haben eine Zustiftung in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Jahr für die Dauer von 20 Jahren zur Bürgerstiftung Weserbergland zugesagt und den Vertrag bereits unterschrieben. Diese Zustiftung soll den Namen „Landwirtschaftliche Zustiftung Windpark Kastanien Süd“ tragen. Doch es kommt noch schöner: Die Zustifter legen pro Jahr nochmals bis zu 10.000 Euro drauf und ermöglichen damit Spenden zu gemeinnützigen Zwecken. Im Klartext: Auf die Dauer von 20 Jahren handelt es sich um ein Volumen von bis zu 400.000 Euro.

(Zum Bild (v. l.): Beirat Cord Bartling, Anette Meyer, Andrea Mund, Carsten Laue, Olaf Maßmann und Geschäftsführer Bernhard Kruppki bei der Vertragsunterzeichnung in Hohnsen. Foto: Sparkasse Hameln-Weserbergland)

 

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Welche Ortsteile kommen in Betracht? Es sollen „Zwecke im Flecken Coppenbrügge verwirklicht und gefördert werden“, wie es in der schriftlichen Vereinbarung heißt. Vorrangig ist dabei an die Ortsteile Behrensen, Bessingen, Coppenbrügge, Herkensen und Hohnsen gedacht.

Wer bestimmt die konkrete Zuwendung? Wer das Vorschlagsrecht ausüben darf, das ist auch festgelegt. Die Landeigentümer haben einen Beirat gewählt, der aus fünf Mitgliedern besteht und möglichst eine Vertreterin oder einen Vertreter aus den genannten Ortsteilen aufweist. Damit ist der jeweilige örtliche Sachverstand gewährleistet. Gewählt sind Anette Meyer (Behrensen), Carsten Laue (Bessingen), Olaf Maßmann (Coppenbrügge), Andrea Mund (Herkensen) und Cord Bartling (Hohnsen).

Was wird gefördert? Der Stiftungszweck ist breit gefächert. Er umfasst die Förderung von Sport und Jugendhilfe ebenso wie die Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, das öffentliche Gesundheitswesen sowie die Wohlfahrtswesen. Außerdem können mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung gefördert werden.

Die entsprechenden gemeinnützigen Institutionen können Ihre Anträge schriftlich über die Beiratsmitglieder oder direkt bei der Bürgerstiftung Weserbergland - Landwirtschaftliche Zustiftung Windpark Kastanien Süd - z. Hd. Herrn Kruppki, Am Markt 4, 31785 Hameln (Tel.: 05151/206-227, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) bis zum 30. Juni 2016 einreichen.

Eine solche Stiftung ist im Weserbergland bislang einmalig und dürfte auch in Niedersachsen außergewöhnlich sein.

 

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