Meldepflichtiges Ereignis

Bei Überprüfung festgestellt: Defekt am Überströmventil im Atomkraftwerk Grohnde

Freitag 7. Dezember 2018 - Emmerthal / Hannover (wbn). Es ist ein sogenanntes meldepflichtiges Ereignis: Defekt am Überströmventil im Atomkraftwerk in Grohnde.

Doch das Umweltministerium in Hannover beruhigt sogleich: „Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung."

 

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Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG), der PreussenElektra, heute fristgerecht über ein meldepflichtiges Ereignis informiert.

Bei einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass ein Überströmventil nicht vollständig öffnete, da der Ventilhubweg eingeschränkt war. Nach der atomrechtlichen Meldeverordnung wurde das Ereignis als Meldung nach Kategorie N (Normal) 2.1.6 und in INES 0, das heißt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen, eingestuft.

Das Ventil hat unter anderem die Aufgabe, bei solchen wiederkehrenden Prüfungen das Kühlmittel statt in den Reaktorkühlkreislauf wieder zurück in den Flutbehälter zu führen. Das Ministerium wird das Vorkommnis auch im Hinblick auf die im Kraftwerk vorhandenen Arbeitsanweisungen auswerten.

 
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