Regelung auf europäischer Ebene
Endlich: Strengere Grenzwerte für Krebs erzeugende Substanzen in Alltagsprodukten


Brüssel (wbn). Brüssel macht Druck: Strengere Grenzwerte für krebserregende Stoffe in alltäglichen Gebrauchsgegenständen.


Krebserzeugende Substanzen befinden sich in einer Reihe von Alltagsprodukten wie Spielzeug- und Sportartikel, Werkzeug, Haushaltsgeräte, Bekleidung und Uhren: Kunststoff- und Gummiteile in Verbraucherprodukten dürfen in der EU ab Dezember 2015 nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten.

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Dies berichtet "Europaticker aktuell". Die neuen, strengeren Grenzwerte gelten für eine Reihe von Alltagsprodukten. Das chemisch-analytische Labor im Umweltbundesamt bietet als unabhängige Prüfstelle seit vielen Jahren die Analyse von PAK im Rahmen von Produktkontrollen an.
 
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