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Der Gastkommentar

Die Doktorspiele des Selbstverteidigungs-Ministers von und zu Guttenberg

Von Wolfgang S c h r a m m e n

Guttenbergs „Doktorspiele“ mit akademischen Titeln – wie glaubwürdig muss ein Politiker heute noch sein? Es ist ein zweifelhaftes Kompliment, wenn es zutreffen sollte, dass der Beliebtheitsgrad des Karl-Theodor zu Guttenberg seit Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe sogar noch deutlich gestiegen ist.

Es ist zweifelhaft für das Ansehen der Politiker, denen man ohnehin nicht mehr allzu viel Glauben schenkt. Demnach wird das unberechtigte Führen eines Doktor-Titels nur noch als Kavaliersdelikt angesehen, das eher noch den Glamourfaktor des Herrn Selbstverteidigungs-Ministers erhöht. Guttenberg, der Superstar im Merkel-Kabinett. Gleichzeitig reagiert aber gerade der Adelsstand höchst empfindlich, wenn es sich mal herausstellt, dass ein Adelstitel zu unrecht geführt oder von zweifelhafter Herkunft ist. Solche schwarzen Schafe werden nämlich in Adelskreisen wie Aussätzige behandelt. Ausgerechnet von und zu Guttenberg, der noble Adelsspross aus Franken und vom Stamme der CSU, der bisher so hohen Wert auf Form, Noblesse und Glaubwürdigkeit gelegt hat, der einen Kapitän auf Verdacht mal eben über die Planken gehen ließ und wie man so schön sagt, hohe Offiziere „geschasst“ hat, weil die ihn angeblich unzureichend informiert haben – es also mit der Wahrheit möglicherweise nicht so genau genommen haben sollen wie jetzt er. Jener Guttenberg also wird zur Gallionsfigur der Titeljäger und Hochstapler? Zum Schutzpatron der Trickser, Täuscher und Abschreiber?  Kann man einen Verteidigungsminister überhaupt noch Krieg führen lassen, dessen Glaubwürdigkeit selbst zum Kriegsschauplatz geworden ist?

(Zur Person: Wolfgang Schrammen ist Querdenker, Menschenrechtler und Justiziar in Frankfurt. Foto: Schrammen)

Fortsetzung von Seite 1

Der  Bedienstete, der keine Gewähr für eine in seinem Gesamtverhalten neutrale, den jeweiligen dienstlichen Anforderungen angemessene Amtsführung bietet, ist ungeeignet im Sinne der Verfassung des Grundgesetzes. Wenn das gnadenlos für andere Beamte und Amtsträger gilt, dann muss es auch und gerade für den Inhaber eines solchen Spitzenamtes gelten. Das Unappetitliche ist ja zudem: Hier geht es um die Promotionsarbeit eines Rechtswissenschaftlers, der sich mit der Reinheit und den Grundlagen des Rechts befasst. Guttenberg ist mit diesem Verhalten zum Sinnbild der Doppelbödigkeit der Moral in unserer Gesellschaft verkommen.

In unserer Gesellschaft gibt es augenscheinlich zweierlei Recht

Noch schlimmer: Es wird hiermit sichtbar, was andere schon lange vermuten. Dass es in unserer Gesellschaft nämlich zweierlei Recht gibt. Unter ausdrücklicher Ansehung der Person. Markus Kühbacher, Berliner Chemiker und ehemaliger Bundeswehroffizier, hat laut Berliner Zeitung Strafanzeige gestellt.

Wie es scheint, hat sich Karl-Theodor zu Guttenberg nach  § 132 a des Strafgesetzbuchs  strafbar gemacht indem er missbräuchlich einen Titel geführt hat. Jetzt ist die Urteilskraft eines deutschen Richters gefragt.

Ob der, wie so oft in der deutschen Rechtsgeschichte, vor dem Adelsstand einen tiefen Diener macht? Und noch etwas anders: Wenn es denn so weit gekommen sein soll, dass das Führen eines Doktortitels zum neckischen Gesellschaftsspiel geworden ist, bei dem die Chuzpe siegt  – wollen Sie, lieber Leser, demnächst von einem Doktor operiert werden, der diesen Titel zu unrecht führt?

Fußnote: Warum ist die Staatsanwaltschaft in diesem klar auf der Hand liegenden Fall nicht von Amtes wegen aktiv geworden?

 

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