Mikrozensus 2017:
Datenerheber kommen auch nach Bad Pyrmont

Dienstag 7. Februar 2017 - Bad Pyrmont (wbn). Die Stadtverwaltung Bad Pyrmont weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen eine Haushaltsbefragung durchgeführt.

In der Kurstadt kommen die Datenerheber in 13 ausgewählte Straßen. Den Anfang machen die Bewohner der Gartenstraße. Sie werden in der ersten Aprilhälfte befragt.

 

 

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Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten sind mit einem Laptop unterwegs, in den die Daten eingegeben werden. „Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet“, heißt es.

Nachfolgend die für die Erhebung zum Mikrozensus vorgesehenen Straßen in der Übersicht:

Straße

Monat

Zeitraum

Am Helvetiushügel

April

2. Hälfte

An der Hakelt

April

2. Hälfte

Arolser Straße

Juni

1. Hälfte

Beethovenstraße

April

2. Hälfte

Brunnenstraße

August

1. Hälfte

Gartenstraße

April

1. Hälfte

Gartenstraße

Juni

1. Hälfte

In der Marsch

Dezember

2. Hälfte

Marienstraße

Oktober

1. Hälfte

Oesdorfer Straße

September

2. Hälfte

Ortsstraße

Dezember

2. Hälfte

Schulstraße

Mai

2. Hälfte

Wolradstraße

November

1. Hälfte

Anwohner müssen Auskunft geben

Die Stadt Bad Pyrmont weist darauf hin, dass der Mikrozensus eine amtliche Erhebung ist, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Und: Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist grundsätzlich nicht möglich.

Jedoch: Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht der Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. „Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich“, heißt es.

 
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