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Die unglaubliche Vorgeschichte zur Entdeckung, dass es eine geheime CO2-Endlagerliste gibt in der auch Bad Pyrmont aufgeführt wird

Wie eine Umweltbehörde versucht hat Greenpeace zu verarschen, warum Smid clever ist und Toralf die richtige Frage stellt

Von Ralph Lorenz

Hameln/Berlin (wbn). Es ist ein Lehrbeispiel, wie eine Behörde ihr „Herrschaftswissen“ ausspielt und bei einer Bürgeranfrage mit Halbwahrheiten trickst und letztlich regelrecht lügt. Es geht um die Vorgeschichte zur Veröffentlichung der CO2-Endlagerliste, bei der zu aller Überraschung auch das Gebiet des Staatsbades Pyrmont auftaucht. Zentrale Figur ist der Greenpeace-Klimaexperte Smid, der sich nicht von der Arroganz der Bundesanstalt für Geowissenschaft und Rohstoffe einschüchtern ließ, die wiederum dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht.

Der Greenpeqace-Klimaexperte  Karsten Smid hatte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit einer einfachen Frage konfrontiert. Er wollte eine  „Kapazitätsabschätzung“ haben für „potentielle CO2-Endlager in Salzwasser führendem Tiefengestein“. Diese simple Frage, auf die es schon zu diesem Zeitpunkt durchaus eine klare Antwort aufgrund bereits vorliegender Daten geben musste, wurde am 23. Juni 2010 gestellt. Smid wollte die Namen der Speicherstätten und die entsprechenden Ortskoordinaten haben. Was dann folgte, war ein regelrechter Krimi aus den Nebelkammern bundesdeutscher Behörden.

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Antwort: „…Für standortbezogene Untersuchungen sind u.a. Bohrungsdaten erforderlich, die grundsätzlich eigentumsrechtlich geschützt sind….“

Mit dieser ausweichenden oberlehrerhaften Antwort gab sich der Greenpeace-Experte nicht zufrieden und  hakte am 9. September 2010 nach.

Daraufhin teilte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit: „Die gewünschten Angaben liegen in der BGR in dieser Form nicht vor und eine Auskunft in der beabsichtigten Weise ist nicht möglich (§8 Abs. 2 Nr.4 UIG).“

Jetzt wäre wahrscheinlich jeder Normalbürger eingeknickt. Vor allem wenn die Verwaltungsoberen von den Zinnen ihrer  Verwaltungshochburgen mit ätzenden Paragraphen runterkübeln.  Also führte der Greenpeace-Mann ein persönliches Gespräch mit einem Fachbereichsleiter und variierte seine Frage nochmals. Mit Datum vom 26. November verlautete dann die Bundesanstalt: „… Für unsere methodische Neuberechnung der Speicherkapazitäten wurden, wie wir Ihnen in unserem Schreiben vom 26.07.2010 und vom 09.09.2010, sowie im persönlichen Gespräch am 24.09.2010 mitgeteilt haben, keine Standortinformationen wie z.B. die angefragten Ortskoordinaten mitgeführt…“

Wieder gab sich Greenpeace nicht geschlagen. Smid begründete in einem mehrseitigen Begleitschreiben die erneut wiederholte Frage und argumentierte dabei mit einer nicht zu wiederlegenden Logik. Sinngemäß sagte er: Wer Ausgangsdaten bekommt, muss auch Eingangsdaten haben. Es dauerte nochmals bis zum 19. Januar diesen Jahres, dann schien die Informationsblockade gebrochen.

Plötzlich fiel der Bundesanstalt für Geowissenschaften doch ein, dass sie die erwünschten Daten vorliegen hat. Doch jetzt kamen die spitzfindigen Beamten auf die Idee, ein bisschen den Vorhang zu lüften, aber gleichzeitig einen Maulkorb zu verhängen. Etwas, was kritischen Bürgern auch aus dem Hamelner Rathaus bekannt ist. „..Die BGR gewährt den Zugang zu den Informationen zum eigenen Gebrauch gemäß § 53 UrhG. Sie erhalten keine Rechte zur Weitergabe oder Verbreitung der Daten…“

Von einem Umweltinformationsgesetz hatte die Bundesbehörde offenbar noch nichts gehört. Sie gewährte zwar Vattenfall und anderen Großkonzernen großzügig Einblick, aber nicht den möglicherweise betroffenen Bürgern wie in Bad Pyrmont, dessen Gebiet für ein CO2-Endlager theoretisch in Frage kommen könnte. Kurzum: Die betroffenen Bürger sollen nichts mitbekommen, damit RWE, Vattenfall und Konsorten ihre CO2-Endlager-Pläne ungestört vorantreiben können.

Wie dumm auch, dass es da Anwälte gibt, die auf der Seite des Bürgerinteresses stehen und sich nicht von den Konzernen kaufen lassen. Deren schlichtes Argument lautete nach Greenpeace-Angaben:  „Harte Fakten können gar nicht urheberrechtlich geschützt werden. Und die schöpferische Tiefe einer Exceltabelle ist auch nicht mit einem Musikstück von Beethoven vergleichbar. Der Veröffentlichung stand demnach nichts im Wege…“

So kam es, dass das Weserbergland endlich zu Beginn dieser Woche erfahren durfte, dass ausgerechnet eine der wichtigsten Kurstädte in Deutschland als denkbarer Standort für ein Giftstoffendlager ausgeguckt wurde. Die erstaunliche Vorgeschichte zum Umgang einer Bundesbehörde mit öffentlichkeitsrelevanten Informationen ist von Greenpeace auf seiner Website anschaulich dokumentiert.

Dort findet sich auch ein Blog-Beitrag von heute, der wie folgt lautet: „..Toralf: Vielen Dank für diesen interessanten Einblick in die Behördenantworten. Wenn das so stimmt, dann hat die BGR ja in ihren Antwortbriefen mehrfach wissentlich die Unwahrheit gesagt. Muss da nicht von Seiten der aufsichtsführenden Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter der Abteilung CO2-Endlagerung eingeleitet werden?“

Die Weserbergland-Nachrichten.de meinen: Toralf hat Recht. In diesem Fall sind wir im Weserbergland alle Toralf. Man könnte sogar noch weiter fragen: Was bewegt einen solchen Behördenleiter nur die Großindustrie und nicht die betroffenen Bürger zu füttern oder füttern zu lassen?

 

 

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