Erneut werden Polizeibeamte im Dienst beleidigt
Das Mitternachtsprogramm in Salzhemmendorf: Laute Musik, viel Geschrei - und der erneute Einsatz von Pfefferspray


Salzhemmendorf (wbn). Auch hier war eine "gepfefferte Antwort" der Polizei erforderlich. Der Polizeistreife war in Salzhemmendorf Ruhestörung durch laute Musik in der Straße "Im Flecken" gemeldet worden. Die Beamten brauchten bei dem Einsatz kurz vor Mitternacht eigentlich nur "nach Gehör" zu fahren.


Schreiende Personen und laute Musik markierten den Ort des Geschehens. In der betreffenden Wohnung wurde es dann noch unerfreulicher. Zwei alkoholisierte Personen verweigerten die Feststellung ihrer Identität. Es folgen Beleidigungen - und das ganze "Programm" bis hin zur Tätlichkeit gegen die Polizisten, die sich dann mit Pfefferspray zur Wehr setzten.

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Auch hier müssen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Ruhestörung, Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet werden. Nachfolgend der Polizeibericht aus Salzhemmendorf: "Am 19.03.2014 um 23.40 Uhr wurde der Leitstelle in Hameln über Notruf aus der Straße "Im Flecken" in Lauenstein eine massive Ruhestörung durch laute Musik gemeldet.

Eine Streifenwagenbesatzung des PK Bad Münder fuhr daraufhin den Einsatzort an. Bereits beim Eintreffen am Einsatzort konnten die Beamten die laute Musik und schreiende Personen hören.
In der Wohnung, aus der der Lärm kam, konnten zwei Personen (48 und 20, beide alkoholisiert) festgestellt werden, die trotz mehrmaliger Aufforderung sich weigerten, ihre Identität feststellen zu lassen. Der 48-jährige Wohnungsinhaber beleidigte daraufhin die Einsatzkräfte. Bei der Suche nach Ausweisdokumenten stößt der 20-jährige den Polizeibeamten des PK Bad Münder weg und versuchte anschließend, schlagend auf ihn einzuwirken. Auch der 48-Jährige versuchte nun, die Beamten zu attackieren.

Durch körperliche Abwehr und durch Androhung des Einsatzes von Pfefferspray konnten weitere Angriffe abgewehrt werden. Gegen die beiden Angreifer wird neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Ruhestörung Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet."
 
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