Begleitetes Fahren bald schon ab 16 Jahren möglich?

Minister Lies (SPD) äußert sich zum Vorschlag des Fahrlehrerverbands – Runder Tisch geplant

Mittwoch, 5. Januar 2017 – Hannover (wbn). Begleitetes Fahren bald schon ab 16 Jahren? Der Fahrlehrerverband will das niedersächsische Erfolgsmodell ausweiten. Niedersachsens Verkehrsminister Lies steht diesem Vorschlag offen gegenüber und wird in Kürze zu einer Expertenrunde einladen, um den Vorschlag zu diskutieren.

„Ich bin durchaus offen dafür, diesen Vorschlag ernsthaft zu überprüfen. Das Argument, dass viele junge Leute zum Beispiel wegen schulischer Belastung die mögliche Zeitspanne zwischen 17 und 18 Jahren nicht voll ausschöpfen, ist nicht von der Hand zu weisen. Mir ist bekannt, dass viele Fachleute eine Ausweitung der Phase des begleiteten Fahrens von jetzt theoretisch einem Jahr auf dann zwei Jahre für sinnvoll halten. Klar ist für mich: Es kann nicht darum gehen, dass sich die jungen Leute dann auch unbegleitet früher ans Steuer setzen. Eine Diskussion führe ich nur darüber, die begleitete Phase schon mit 16 Jahren beginnen lassen. Enden wird diese wie bisher, also keinesfalls früher als mit 18 Jahren“, erklärte Lies heute.

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Das begleitete Fahren ist ein Erfolgsmodell aus Niedersachsen. 2004 wurde es in Niedersachsen eingeführt. Mittlerweile ist dieses Erfolgsprojekt bundesweit im Einsatz und trägt somit auch zur Verkehrssicherheit bei, denn das Unfallrisiko junger Leite hat sich durch das begleitete Fahren nachweisbar verringert. Mehr als 70.000 junge Leute nehmen in Niedersachsen jedes Jahr dieses Angebot war und wird auch von den Versicherungen mit geringen Prämien belohnt.

Minister Lies kann sich durchaus vorstellen, das Erfolgsprojekt auszuweiten: „Ich werde deshalb jetzt Experten von Polizei, Versicherungswirtschaft, ADAC, Landesverkehrswacht und Fahrlehrerverband zu einem runden Tisch einladen, um das Thema zu erörtern. Man muss aber sagen: Von heute auf morgen geht das nicht. Für eine Ausweitung wäre eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt, dies kann ein Bundesland nicht einfach außer Kraft setzen. Sollten wir uns also gemeinsam mit den Fachleuten für diesen Weg entscheiden, müssten wir zunächst eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen - mit dem Ziel, am Ende das entsprechende EU-Gesetz zu ändern.“

 
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