Für eine bessere Bekämpfung des islamistischen Terrors:

Niedersächsische Landesregierung stellt Maßnahmenpaket vor – Eckpunkte: Die „terroristische Straftat“, die elektronische Fußfessel und die Videoüberwachung

Montag, 30. Januar 2017 – Hannover (wbn). Die niedersächsische Landesregierung veröffentlichte heute einen Maßnahmenpaket, das die Bekämpfung und Abwehr des islamistisch motivierten Terrorismus gesetzlich verbessert. Dabei soll der Begriff „terroristische Straftat“ gesetzlich definiert werden, die elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung eingeführt werden und die Möglichkeit der Videoüberwachung verbessert werden.

Niedersachsen wird dabei den Begriff der „terroristischen Straftat“ gesetzlich im Gefahrenabwehrgesetz definieren, um den neuen Anwendungsbereich der Polizei klar zu beschreiben, aber auch zu begrenzen. „Der rechtlich konturenlose Begriff des Gefährders wird dadurch trennscharf. Liegen belastbare Erkenntnisse vor, dass bestimmte Personen eine terroristische Straftat planen, werden neue Instrumente ihre Handlungsmöglichkeiten nachhaltig beschneiden. Die Fokussierung erfolgt ausschließlich auf den möglichen terroristischen Straftäter.“ erklärt Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne).

Fortsetzung von Seite 1

 

Zusätzlich soll die elektronische Fußfessel für Gefährder eingeführt werden. Dabei soll der Aufenthalt überwacht werden. Diese Überwachung soll für Gefährder, für Personen, gegen die ein Ausreiseverbot vorliegt und für Personen, gegen die eine Abschiebungsanordnung vorliegt, eingeführt werden. Die Fußfessel ist im Einzelfall auf jeweils sechs Monate befristet, jedoch kann die Zeit verlängert werden.

„Die Überwachung mit elektronischen Fußfesseln kann ein sinnvolles Instrument sein, auch wenn eine Ausreise oder ein Anschlag selbstverständlich damit nicht unmittelbar verhindert werden kann. Sie ist aber etwa neben der Entziehung von Pässen und der Erteilung von Meldeauflagen ein weiterer sinnvoller Baustein, insbesondere dann, wenn kein einschlägiger Haftgrund vorliegt“, so Innenminister Boris Pistorius (SPD).

Zusätzlich soll die Videoüberwachung angepasst werden. Dabei ist geplant die Regelung der Videoüberwachung für den Fall zu erweitern, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass während eines zeitlich begrenzten Ereignisses Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen werden und die Beobachtung erforderlich ist, um diese zu verhindern. Das gilt besonders, wenn im Zusammenhang mit dem Ereignis eine terroristische Straftat begangen werden könnte.

 
female orgasm https://pornlux.com analed