ZVD stellt mehrere Vergehen in Hannover fest:

14 Fernbusse kontrolliert – 27 Verstöße bei nur 19 Busfahrern

Donnerstag, 23. Februar 2017 – Hannover (wbn). Mit dieser Kontrolle hatten die Busfahrer wohl nicht gerechnet: Im Rahmen einer Überwachung des gewerblichen Personenverkehrs kontrollierten Beamte des Zentralen Verkehrsdienstes (ZVD) 14 Fernbusse am Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) in Hannover. Erschreckend: Die Beamten stellten insgesamt 27 Verstöße bei nur 19 Busfahrern fest. Die Busse hingegen wiesen keine technischen Mängel auf.

Zwölf der Reisebusse waren auf innerdeutschen Fernbuslinien, zwei auf internationaler Linie unterwegs. Allein 23 der insgesamt 27 Verstöße richteten sich gegen bestehende Sozialvorschriften. Darunter zählen auch die gesetzlichen Ruhezeiten. Wobei es in diesem Zusammenhang insgesamt 20 Fälle gab.

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Hannover:

„Beamte des Zentralen Verkehrsdienstes (ZVD) haben am Dienstag, 21.02.2017, im Rahmen der Überwachung des gewerblichen Personenverkehrs am ZOB (Mitte) 14 Fernbusse kontrolliert - sechs davon sind zu beanstanden gewesen.

Vor dem Hintergrund des innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Fernreisebusverkehrs überprüften die Beamten der Spezialisierten Verfügungseinheit (SVE) zwischen 14:00 Uhr und 18:30 Uhr 14 Busse im Hinblick auf ihre Verkehrssicherheit und 19 Busfahrer hinsichtlich der Einhaltung der Sozial- sowie Personenbeförderungsvorschriften. Dabei stellten sie insgesamt 27 Verstöße fest - technische Mängel an den Fahrzeugen verzeichneten sie nicht.

Zwölf der Reisebusse waren als innerdeutsche Fernbusse, zwei auf internationaler Linie (Rumänien und Bulgarien) unterwegs. Allein 23 der insgesamt 27 geahndeten Verstöße richteten sich gegen die bestehenden Sozialvorschriften. Unter anderem unterließen es die Fahrer in acht Fällen die vorgeschriebene Ruhezeit einzuhalten sowie in zwölf Fällen das Kontrollgerät korrekt beziehungsweise überhaupt zu betreiben. Während ein bulgarischer Busfahrer eine Kaution von 200 Euro hinterlegen musste - er hatte in drei Fällen gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen - wird sich ein deutscher Fahrer demnächst wegen der Fälschung technischer Aufzeichnungen verantworten müssen. Er hatte sich auf seiner Fahrerkarte manuell eine Ruhezeit notiert, obwohl er seinen Bus nachweislich bewegt hatte.“

 
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