Finanzminister legt Abschluss des Haushaltsjahres 2016 vor:
„Schwarze Null“ steht in Niedersachsen

Dienstag 25. April 2017 - Hannover (wbn). David McAllisters schwarz-gelbe Koalition hat einst auf die Schuldenbremse getreten, nun verbucht Rot-Grün den Erfolg für sich: Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) hat heute die Landesregierung darüber informiert, dass die „Schwarze Null“ bereits für das Jahr 2016 steht.

Konkret heißt das: Das Land Niedersachsen kommt vier Jahre früher als geplant – und nach den Vorgaben der „Schuldenbremse“ erforderlich – ohne neue Schulden aus.

 

 

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Eine solide Haushaltsplanung unter Berücksichtigung von fachpolitischen Zielsetzungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sicherheit und Integration begleitet durch eine positive Einnahmeentwick­lung, führe nun dazu, dass auf die ursprünglich geplante Nettokreditaufnahme von 480 Millionen Euro verzichtet werden konnte, sagte Schneider.

Gegenüber den ursprünglichen Planungen zu Beginn der Legislatur verzichte Niedersachsen damit auf Nettokreditaufnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Zeitraum 2016 bis 2019.

Steuereinnahmen höher als erwartet

Die Einnahmen aus Steuern und steuernahen Einnahmen (Länderfinanzausgleich, Bundes­ergänzungszuweisungen, Kfz-Steuer-Kompensation und Förderabgabe) beliefen sich nach Angaben des Ministers 2016 auf rund 26 Milliarden Euro und fielen damit um rund 1,3 Milliarden Euro höher aus als ver­anschlagt. Damit war die Einnahmeentwicklung mit einem Plus von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr insgesamt dynamischer als die Veränderung auf der Ausgabenseite, die trotz der erforderlichen Mehrausgaben im Zusammenhang mit den Herausforderungen durch den Flüchtlingszuzug auf ein moderateres Maß (plus 3,9 Prozent) begrenzt werden konnte.

Land stellt 750 Millionen Euro für Unikliniken bereit

Neben der frühzeitigen Realisierung der „schwarzen Null” können 750 Millio­nen Euro für die Gründung eines Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen bei den Universitätskliniken des Landes und anderer Hochschulen in staatlicher Verantwortung bereitgestellt werden. Das sichert insbesondere den dringend notwendigen Investitionen bei der Medizinischen Hoch­schule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) einen beachtlichen Anteil der Finan­zierung noch vor Beginn der Baumaßnahmen.

Über die Verwendung der Mittel für diese dringlichen Sanierungsmaßnahmen und damit zur Vermeidung „impliziter Verschuldung” durch Vermögensverzehr berät der Niedersächsische Landtag demnächst auf Basis eines Gesetzentwurfs der Landesregierung.

 
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