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Niedersachsens Polizeipräsident Uwe Binias zieht positive Bilanz
Bodycam-Test erfolgreich: Polizisten gehen weiterhin mit einem Auge mehr auf Streife

Donnerstag 27. April 2017 - Hannover (wbn). Erfolgsprojekt Bodycam: Nach Ablauf des mehrmonatigen Praxistests in verschiedenen Polizeidirektionen in Niedersachsen zieht Polizeipräsident Uwe Binias nun eine positive Bilanz. Und: Die Kameras bleiben vorerst weiterhin im Einsatz.

Damit allerdings nicht wie bisher nur Videosequenzen aufgenommen werden können, sondern auch der dazugehörige Ton, sollen jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

 

 

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Binias: „Der Einsatz von Bodycams hat in vielen schwierigen Einsatzsituationen eindeutig zur Deeskalation beigetragen und sich damit als effektive Maßnahme im täglichen Dienst bewährt.“

Landesweit wurden seit Start des Pilotprojekts im Dezember vergangenen Jahres in allen Polizeidirektionen insgesamt 20 der Geräte getestet. In erster Linie sollte innerhalb der Testphase geprüft werden, wie praktikabel die Kameras im täglichen Einsatzgeschehen sind.

Bodycams tragen zur Deeskalation bei

„Wichtigstes Ziel beim Einsatz der Bodycams soll auch beim zukünftig flächendeckenden Einsatz sein, gewalttätige Übergriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu verhindern und das Ausmaß von Widerstandshandlungen zu verringern“, so Binias. Besonders im Vorfeld von Situationen, bei denen erfahrungsgemäß mit einer Gefährdung der Beamten zu rechnen ist, sei vom Einsatz der Bodycams eine deeskalierende Wirkung zu erwarten.

Das Fazit der Polizisten hinsichtlich des beabsichtigten Abschreckungseffektes sei jedenfalls eindeutig. „Die Betroffenen haben die Kamera im Regelfall erkannt. Zudem wird ihnen mit dem ausdrücklichen Hinweis der Polizei auf die Aufzeichnungsmöglichkeit nochmals verdeutlicht, dass ihr Verhalten dokumentiert werden kann. Die meisten Personen haben ihr Handeln dementsprechend angepasst“, zitiert der Landespolizeipräsident aus den Erfahrungsberichten der Behörden. Probleme beim Erkennen der Kameras habe es nur in Situationen gegeben, in denen die angesprochenen  Personen viel Alkohol oder auch Drogen konsumiert hatten.

Aufnahmen haben mehrere Dutzend Straftaten aufgeklärt

Im Pilotzeitraum sind 866 Videosequenzen mit den Bodycams angefertigt worden, in 66 Fällen haben sie zur Aufklärung einer Straftat beitragen. In den übrigen Fällen wurden die Aufnahmen nicht weiter verarbeitet und gelöscht. Künftig soll zudem zusätzlich zur Rückenaufschrift auf der Signalweste eine Kennzeichnung vorne im Sichtbereich der Kamera eine noch leichtere Erkennung der „Videoaufzeichnung“ gewährleisten.

Mit der Bildqualität – auch bei widrigen Witterungs- und Lichtverhältnissen – sind die Polizisten offenbar ebenso zufrieden wie mit der Bedienbarkeit. Kleinere Probleme, wie die unzureichende Befestigungsmöglichkeit der Kamera an der Uniform, seien dagegen schon während des laufenden Pilotverfahrens optimiert worden. Einziger Kritikpunkt: Die fehlende Tonaufzeichnung.

Rechtsgrundlage für Tonaufnahmen im neuen Polizeigesetz

Mit Blick auf das weitere Vorgehen kündigte Landespolizeipräsident Uwe Binias an, dass "anhand der festgestellten Ergebnisse des Pilotprojektes nach Abschluss der Auswertung eine sorgfältige Sondierung des Marktes vorgenommen wird, um das geeignete Kameramodell für eine zukünftige landesweite Beschaffung auszuwählen". Die Entscheidung, wie viele Kameras beschafft werden, obliege dabei den jeweiligen Behörden.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams bildet §32 Abs. 4 des NdsSOG, deswegen befinden sich die 20 Kameras auch weiterhin im Einsatz. Datenschutzrechtlich gibt es, wie vom Innenministerium bereits zum Start des Pilotprojektes dargestellt, keine Probleme für den derzeit weiterhin laufenden Einsatz ohne Tonaufnahmen. Für den zukünftigen Einsatz von Bodycams mit Tonaufnahme sollen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz (Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz) entsprechende Regelungen geschaffen werden.

 

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