Kein hinreichender Verdacht auf Misshandlung durch „Elefantenhaken“:
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Zoo Hannover ein

Dienstag 22. August 2017 - Hannover (wbn). Klatsche für die Tierschutzaktivisten von „Peta": Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Misshandlung von Elefanten durch den Einsatz sogenannter Elefantenhaken nach umfangreichen Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts für strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten eingestellt.

Anfang April 2017 hatte „Peta" Videoaufnahmen veröffentlicht, die im Herbst 2016 im Zoo Hannover entstanden sein und die Misshandlung von Elefanten durch den Einsatz von Elefantenhaken dokumentieren sollten. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Zoos Hannover wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

 

 

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Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Tiere durch den Einsatz von Elefantenhaken Verletzungen erlitten haben könnten, ließen sich auf den Aufnahmen nach eingehender Prüfung allerdings nicht erkennen. Da die Aufnahmen zudem bereits längere Zeit zurücklagen, konnten eventuell erlittene Verletzungen auch nicht mehr veterinärmedizinisch gesichert werden.

Die Videoaufnahmen, sowie weiteres, im Juni 2017 von „Peta" zur Verfügung gestelltes Bild- und Videomaterial, wurde anschließend den von der Staatsanwaltschaft Hannover beauftragten Sachverständigen zur Begutachtung überlassen. Diese haben sich anlässlich teilweise unangemeldeter Besuche im Zoo Hannover zusätzlich einen persönlichen Eindruck von den Haltungsbedingungen der Elefanten und den Kontakt zu den Tierpflegern verschaffen können. Ergänzend wurde eine fachbehördliche Stellungnahme des zuständigen Veterinäramtes der Landeshauptstadt Hannover eingeholt, das den Zoo Hannover regelmäßig kontrolliert.

Nach eingehender und kritischer Würdigung sämtlicher Gutachten und behördlicher Stellungnahmen sowie der bestehenden Rechtslage für die generelle Haltung von Zootieren ließ sich feststellen, dass die Art und Weise der Haltung der Elefanten im Zoo Hannover, die bauartbedingt noch in direktem Kontakt („hands-on") der Pfleger mit den Tieren stattfindet, nicht gegen behördliche Verbote verstößt und der Einsatz eines Elefantenhakens bei dieser Form der Haltung grundsätzlich nicht verboten ist. Er dient sowohl dem Schutz des Pflegepersonals als auch den Tieren selbst, die regelmäßig medizinisch und pflegerisch (speziell zur Sohlen- und Nagelpflege) zu betreuen sind und dazu entsprechend angeleitet und dressiert werden müssen, um den Kontakt von Pflegern oder Veterinären zuzulassen.

Gutachter konnten keine „erheblichen Leiden“ feststellen

Soweit die Tiere durch den Einsatz der Elefantenhaken nach Auffassung der Gutachter durchaus Schmerzen empfunden haben könnten, ließ sich nach eingehender Würdigung der Gesamtumstände nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass den Tieren dadurch aus Rohheit erhebliche Leiden oder länger anhaltende beziehungsweise sich wiederholende erhebliche Schmerzen im Sinne der Straf- und Bußgeldvorschriften des Tierschutzgesetzes zugefügt worden wären.

Dagegen sprach insbesondere, dass die Tiere sowohl bei den Kontrollen durch die Veterinärbehörde als auch bei den Besuchen der Gutachter keine Anzeichen für Verhaltensstörungen, Fluchtverhalten oder Scheu vor Menschen zeigten, sondern stattdessen den Kontakt zu den Pflegern aktiv suchten. Diese Erkenntnisse decken sich mit denen der Staatsanwaltschaft, dessen Vertreter sich ebenfalls ein eigenes Bild von den Haltungsbedingungen und dem Umgang der Pfleger mit den Elefanten im Zoo Hannover gemacht hat.

Zudem hat die zuständige Veterinärbehörde bei ihren regelmäßigen Kontrollen im Zoo Hannover keine sonstigen Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere sowie der Haltungsbedingungen feststellen können, die Anhaltspunkte für strafbare Handlungen hätten ergeben können.

 
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