Auch „Christen für Deutschland“ und die „Piraten“ sind dabei
Landtagswahl in Niedersachsen: Landeswahlausschuss lässt 22 Parteien zu

Freitag 8. September 2017 - Hannover (wbn). Der Niedersächsische Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung festgestellt, dass sich bei der Landtagswahl 2017 22 Parteien mit Wahlvorschlägen dem Votum der rund 6,07 Mio. Wahlberechtigten stellen können.

Der Landeswahlausschuss hatte seinem gesetzlichen Auftrag zufolge die formalen Kriterien des Parteibegriffs zu prüfen. Mit dem Inhalt oder der politischen Zielsetzung der einzelnen Vereinigungen setzte sich der Landeswahlausschuss nach eigenen Angaben nicht auseinander.

 

 

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Neben den fünf Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP und DIE LINKE., die im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag mit im Land Niedersachsen gewählten Abgeordneten vertreten sind, hat der Landeswahlausschuss 17 weitere Vereinigungen als Parteien anerkannt:

Christlich Abendländische Wertepartei guckt in die Röhre

Die Vereinigung Christliche Abendländische Wertepartei (CAW) ist vom Landeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt worden, da sie wegen fehlender Nachweise nicht die formellen Voraussetzungen erfüllt hat, die das Landeswahlgesetz an eine gültige Wahlanzeige stellt. Gleiches gilt für die Vereinigung Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE).

Damit können nunmehr 22 Parteien bis zum kommenden Montag, 11. September, 18 Uhr bei den jeweils zuständigen Wahlleitungen Wahlvorschläge einreichen. Über deren Zulassung entscheiden die Wahlausschüsse am 15. September. Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet am 15. September um 10 Uhr im Großen Sitzungssaal des Dienstgebäudes des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover statt. Die Sitzung ist öffentlich.

 
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