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Für die Amtszeit von 2014 bis 2018
Ehrenamtlich über Mitmenschen richten: Hessisch Oldendorf sucht Schöffen und Jugendschöffen


Hessisch Oldendorf (wbn). „Im Namen des Volkes“ – dass diese Sentenz zutrifft, beweisen die Gerichte regelmäßig, indem sie im Verfahrensverlauf auf die Meinung von Schöffen und Jugendschöffen zurückgreifen. Bundesweit werden im ersten Halbjahr 2013 ehrenamtliche Richter für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt, so auch in Hessisch Oldendorf.

Wer sich also im Weserbergland selbst einmal für Gerechtigkeit einsetzen und aktiv an der Urteilsfindung teilnehmen möchte, kann sich noch bis zum 31. März als Interessent bei der Stadt Hessisch Oldendorf melden. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Bewerber sollen in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

 

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Der Rat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – ganz gleich ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Interessenten können sich bis zum bis zum 31. März bei der Stadt Hessisch Oldendorf melden, Abteilung Zentrale Dienste, Frau Anil (Telefon 05152/ 782-167).

 

 

 

 

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