Auch die Hobbyzüchter sind gefragt

Jedes Schwein zählt ... Im Landkreis Nienburg wird die Tierhaltung ermittelt

Nienburg (wbn). Raus mit der Sprache: Wieviele Schweine gibt’s im Landkreis Nienburg? Das Kreisveterinäramt erinnert alle Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter an die Verpflichtung, ihre Bestandsangaben an die Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung (VIT) in Verden zu melden.

Entscheidend ist, wie viele Schweine, Schafe oder Ziegen am 1. Januar im Bestand waren. Wenn sich am Stichtag keine Tiere im Betrieb befanden, die Tierhaltung aber grundsätzlich weiter besteht, ist die Anzahl mit „0“ anzugeben. Die Meldung kann ab dem 1. Januar erfolgen und muss bis spätestens 15. Januar abgegeben worden sein.  Unabhängig davon sind auch alle Zukäufe von Schweinen, Schafen und Ziegen spätestens sieben Tage nach der Übernahme anzuzeigen, entweder schriftlich an die VIT oder direkt über Internet an die VIT-Datenbank.

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„Dies soll sicherstellen, dass im Seuchenfall die Verschleppungswege identifizierbar sind und eine schnelle Rückverfolgung ermöglichen“ betont Dr. Franz Schreiner, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Nähere Informationen zu den Meldepflichten für Tierhalter können beim Veterinäramt des Landkreises Nienburg/Weser unter der Nummer 05021-967 113 abgefragt werden. Dr. Schreiner weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass alle Halter von Nutzvieh einschließlich Geflügel beim Veterinäramt registriert sein müssen. Dies gilt auch im Fall einer reinen Hobbyhaltung und ab dem ersten gehaltenen Tier.

 

 
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