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Neulich in Haßbergen:
Moped-Fahrer (17) liefert sich Verfolgungsjagd mit Zivilstreifenwagen

Donnerstag 25. Januar 2018 - Hoya / Haßbergen / Gandesbergen (wbn). Dieses Kräftemessen konnte er wohl nur verlieren: In Haßbergen im Landkreis Nienburg ist ein 17 Jahre alter Jugendlicher mit seinem Moped vor einem zivilen Streifenwagen der Polizei geflüchtet – und wurde von ihm eingeholt.

Weil der Heranwachsende sich partout nicht überholen lassen wollte und in Schlangenlinien über beide Fahrspuren knatterte, kam es schließlich zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der 17-Jährige musste anschließend mit Hautabschürfungen und einem möglicherweise gebrochenen Zeh ins Krankenhaus eingeliefert werden.

 

 

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Der mögliche Grund für die halsbrecherische Aktion: Der Jugendliche war  zu dem Zeitpunkt noch nicht im Besitz eines Führerscheins für sein Moped – hätte ihn aber in wenigen Tagen bekommen.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Nienburg:

„Die Flucht mit einem Kleinkraftrad vor einem zivilen Einsatzfahrzeug der Polizei Nienburg / Schaumburg endete für einen 17jährigen Nienburger mit einem Unfall.

Gegen 21 Uhr am gestrigen Mittwoch wurde die zivile Polizeistreife auf das Zweirad im Bereich Haßbergen aufmerksam. Als sie den Fahrer mit Haltesignal "Stopp Polizei" und später mit Blaulicht sowie aus dem Fenster gehaltener Anhaltekelle zum Stoppen aufforderten, setzte dieser seine Fahrt in Richtung Gandesbergen fort. Zusätzlich verhinderte er das Überholen des Einsatzfahrzeuges durch Fahren von Schlangenlinien über beide Fahrstreifen.

Bei einem weiteren Versuch, den Nienburger zu überholen, stießen trotz eingeleiteter Vollbremsung des Einsatzfahrzeuges beide Fahrzeuge gegeneinander, so dass der 17jährige zu Fall kam.

Er zog sich nach erster medizinischer Einschätzung Hautabschürfungen und möglicherweise einen gebrochenen Zeh zu, die Verletzungen wurden später im Nienburger Krankenhaus behandelt. Beide Fahrzeuge wurden bei dem Unfall leicht beschädigt.

Den jungen Mann erwarten nun Anzeigen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Seinen Führerschein, der ihm das Führen des Kleinkraftrades erlauben sollte, hätte er in wenigen Tagen erhalten.“

 

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