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Antwort in spätestens zwei Monaten
Wirtschaftsministerium bestätigt Kritik des  Landesrechnungshofes an der Cemag-Förderung und kündigt Stellungnahme an


Hannover/Hameln (wbn). Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat Meldungen bestätigt, dass drei von fünf Förderentscheidungen zugunsten des in die Insolvenz gegangenen Cemag-Unternehmens der Fard-Brüder aus Welliehausen vom Landesrechnungshof nunmehr „hinterfragt“ werden.

Das Ministerium will innerhalb der nächsten zwei Monate zu den Beanstandungen Stellung nehmen. Die Weserbergland-Nachrichten.de erhielten heute Nachmittag aus dem Ministerium folgende Erklärung: „Die schriftliche Ausfertigung der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes zum Fall Cemag ist dem Wirtschaftsministerium am 16. Januar 2012 zugegangen. Wirtschaftsministerium und NBank haben innerhalb von 2 Monaten Zeit, zu den Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes zu Förderentscheidungen im Fall Cemag detailliert Stellung zu nehmen.


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In der Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes werden insbesondere drei von fünf Gewährungen von Projektförderungen hinterfragt. Hierbei wird im Detail unter anderem die nach Meinung des Landesrechnungshofes in Teilen zu aufwendig gestaltete Bauweise einzelner geförderter Firmenbauten sowie die Nutzung etwa eines Dachbodens als Büroraum, die Größe der Baugrundstücke oder die mit der Projektförderung einhergehende Innenausstattung einzelner Firmenbauten hinterfragt. Auch die zeitliche Abfolge der verschiedenen Fördervorhaben, die Prüfverfahren der Bewilligungsstellen und die Bearbeitungsschritte der NBank werden vom Landesrechnungshof einer weitergehenden Prüfung unterzogen.

Wirtschaftsministerium und NBank arbeiten nun daran, diese Fragen so bald wie möglich und umfassend zu beantworten.

Zu den ebenfalls vom Rechnungshof kritisch hinterfragten Anpassungen der Vergabevorschriften für Ausschreibungen von Projekten lässt sich jedoch bereits zum heutigen Tage sagen, dass es sich hier um eine Anpassung der niedersächsischen Praxis an die Empfehlungen des Bundes  handelte, die schon länger von mehreren Bundesländern umgesetzt waren. Mit dieser Anpassung verfolgte die Landesregierung das Ziel, Auftragsvergaben für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern. Unternehmen sind zwar grundsätzlich nicht an das öffentliche Vergaberecht gebunden und verfügen in der Regel wenn überhaupt nur über geringe Erfahrungen im Umgang damit, müssen das öffentliche Vergaberecht aber einhalten wenn eine Investition mit öffentlichen Geldern gefördert wird.

Unterschiedliche Auffassungen von Landesregierung und Landesrechnungshof

Diese Anpassung eröffnet nicht die Möglichkeit, Leistungen nunmehr willkürlich vergeben zu können. Es müssen weiterhin mindestens 3 Angebote eingeholt werden, von denen das wirtschaftlichste den Zuschlag erhält. Zahlreiche kleine und mittlere niedersächsische Unternehmen profitierten und profitieren davon. Diese Anpassung geht auf zahlreiche Forderungen von Kommunen, Verbänden und Politik zurück.

In dieser Frage haben bekanntermaßen Landesregierung und Landesrechnungshof unterschiedliche Auffassungen.

Fest steht, dass diese Anpassungen der niedersächsischen Praxis an die Empfehlungen des Bundes  keine Auswirkungen darauf hatten, ob ein Antrag auf einzelbetriebliche Förderung förderfähig ist oder nicht.“
 

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