Rüge zum Foto der Edathy-Wohnung

Presserat zeigt der "Harke" was 'ne Harke ist

Nienburg (wbn). Der Deutsche Presserat sieht in dem Bild der Lokalzeitung „Die Harke“, das einen Blick in das Innere der Edathy-Wohnung zeigt, die von Ermittlern der Staatsanwaltschaft aufgesucht worden war, einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit.

Der Presserat urteilt in seiner Begründung: „Nach Richtlinie 8.8 des Pressekodex genießt der private Wohnsitz besonderen Schutz“. Der Lokalredakteur hat stehts darauf verwiesen, dass er das Foto von außen gemacht habe.

 

 

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Es wurde von einer Balustrade aus gemacht. Zu keinem Zeitpunkt hat er sich im Inneren der Wohnung befunden. Edathy wiederum hatte schon sehr frühzeitig juristische Schritte angekündigt. Allerdings sollen diese darauf abzielen, dass zum Zeitpunkt der Wohnungsdurchsuchung bereits ein Journalist anwesend war und offenbar entsprechende Vorabinformationen lanciert worden sein könnten.

 
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